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Corona-Virus: Herabsetzung des Gewerbesteuermessbetrags für Vorauszahlungszwecke leichter möglich

Wie viel Gewerbesteuer ein Betrieb zahlen muss, richtet sich nach dem Gewerbesteuermessbetrag, der von den Finanzämtern nach dem ermittelten Gewerbeertrag berechnet und den Gemeinden in einem Grundlagenbescheid mitgeteilt wird. Letztere multiplizieren den Betrag dann mit ihrem eigenen Hebesatz, so dass sich die zu zahlende Gewerbesteuer ergibt (Regelfall). Auch die Gewerbesteuer-Vorauszahlungen orientieren sich an den festgesetzten Gewerbesteuermessbeträgen – das Finanzamt kann die Messbeträge für Vorauszahlungszwecke festsetzen.

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