Das Bundesfinanzministerium äußert sich mit Schreiben vom 23.01.2024 zur umsatzsteuerlichen Behandlung eines Entgelts von dritter Seite bei Zahlung eines Gerätebonus durch ein Mobilfunkunternehmen für die Abgabe eines Endgeräts durch den Vermittler eines Mobilfunkvertrags. Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass wurde in diesem Zusammenhang angepasst.
Ministerium gibt Hinweise: Besondere Pflichten für Zahlungsdienstleister
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat ein Schreiben zu den besonderen Pflichten für Zahlungsdienstleister nach § 22g Umsatzsteuergesetz herausgegeben. Dieser Paragraph wurde mit dem Jahressteuergesetz 2022 eingeführt und regelt die Aufzeichnungspflichten von Zahlungsdienstleistern. Danach sind Letztere seit dem 01.01.2024 verpflichtet, Aufzeichnungen zu grenzüberschreitenden Zahlungen in Bezug auf die von ihnen in jedem Kalendervierteljahr erbrachten Zahlungsdienste zu führen und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu übermitteln. Dies gilt für alle Zahlungsdienstleister, deren Herkunfts- oder Aufnahmemitgliedstaat die Bundesrepublik Deutschland ist.
EuGH-Rechtsprechung übernommen: Ort der sonstigen Leistung bei Schadensregulierung
In einem aktuellen Schreiben hat das Bundesfinanzministerium (BMF) zum Ort der sonstigen Leistung bei Schadensregulierung Stellung genommen. Es bezieht sich dabei auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2022 und hat in diesem Zusammenhang den Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) geändert.
Gastronomie: Entgeltaufteilung nach der "Food-and-Paper"-Methode zulässig
Die Aufteilung des Pauschalentgelts für sogenannte Sparmenüs in zwei Entgeltbestandteile kann nach der sogenannten "Food-and-Paper"-Methode erfolgen. Das hat das Finanzgericht Baden-Württemberg (FG) entschieden. Diese Methode basiert auf dem Wareneinsatz und ist insbesondere dann zulässig, wenn die Aufteilung maschinell durch einfache Rechenleistung erfolgt und nicht zu ungerechtfertigten Vorteilen führt. Eine Aufteilung nach dem Verhältnis der Einzelverkaufspreise (EVP-Methode) ist in solchen Fällen nicht geboten, so die Richter.