Möglicherweise stellt die Corona-Krise auch Sie als Unternehmer vor große finanzielle Herausforderungen. Das Bundesfinanzministerium reagierte bereits mit steuerlichen Unterstützungsleistungen und hat nun in diesem Zusammenhang diverse befristete umsatzsteuerliche Billigkeitsmaßnahmen bis zum 31.12.2022 verlängert.
Digitale Medien: Ermäßigter Steuersatz wie beim Buch – jedoch nicht immer
Nach dem Umsatzsteuergesetz unterliegt die Überlassung elektronischer Bücher und Zeitschriften sowie der Zugang zu elektronischen Datenbanken seit dem 18.12.2019 dem ermäßigten Steuersatz. Das Bundesfinanzministerium hat nun in einem Schreiben zu dieser Ermäßigung des Steuersatzes für digitale Medien und insbesondere zu Abgrenzungsschwierigkeiten Stellung genommen. Es führt aus, dass es unerheblich ist, ob das digitale Produkt auch in gedruckter Form angeboten wird.
Kein Verspätungszuschlag: Wenn das Finanzamt Fehler macht
Das Finanzgericht Münster hatte über die Rechtmäßigkeit der Festsetzung eines Verspätungszuschlags zu entscheiden. Die Voraussetzungen für eine solche Festsetzung waren im Streitfall zwar erfüllt, jedoch beging das Finanzamt einen Ermessensfehler. Der Bescheid über die Festsetzung des Verspätungszuschlags wurde daher aufgehoben.
Eine Frage an Luxemburg: Vorsteuerabzug einer Führungsholding möglicherweise auf der Kippe
Anfang 2021 hatte der Bundesfinanzhof dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine Frage zum Vorsteuerabzug einer Führungsholding vorgelegt. Es sollte geklärt werden, ob eine geschäftsleitende Holding die Vorsteuern aus Eingangsleistungen abziehen kann, die als Gesellschafterbeitrag an eine nicht zum Vorsteuerabzug berechtigte Tochtergesellschaft weitergereicht werden. Derzeit liegen die Schlussanträge des Generalanwalts vor, in denen er sich gegen einen Vorsteuerabzug ausspricht.