Vorträge, Kurse und andere Veranstaltungen wissenschaftlicher oder belehrender Art sind umsatzsteuerfrei, wenn sie beispielsweise von juristischen Personen des öffentlichen Rechts, von Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien, von Volkshochschulen oder von Einrichtungen durchgeführt werden, die dem Zweck eines Berufsverbands dienen. Das Umsatzsteuergesetz setzt aber voraus, dass die Einnahmen aus den Prüfungen überwiegend zur Deckung der Kosten verwendet werden.
Entwurf eines BMF-Schreibens: Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am 25.10.2022 den Entwurf eines Schreibens zur Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand herausgegeben. Anhand der Struktur juristischer Personen des öffentlichen Rechts (jPöR), die sowohl wirtschaftlich als auch nichtwirtschaftlich tätig sein können, ergeben sich Anwendungsfragen zum Vorsteuerabzug. Der Entwurf geht auf den Vorsteuerabzug in verschiedenen Konstellationen ein und schafft Vereinfachungsregelungen für die öffentliche Hand.
Aktualisierte Vordruckmuster: Nachweis der Eintragung als Steuerpflichtiger
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat das Vordruckmuster für den Nachweis der Eintragung als Steuerpflichtiger (Unternehmer) neu bekanntgegeben.
Liquidation: EuGH urteilt zur Vorsteuerberichtigung
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat zur Frage der Vorsteuerberichtigung bei Liquidation eines Unternehmens geurteilt.