Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit können von Arbeitnehmern bis zu bestimmten gesetzlich festgelegten Höchstgrenzen steuerfrei vereinnahmt werden. Voraussetzung ist aber unter anderem, dass die Zuschläge für Arbeit gezahlt werden, die tatsächlich zu begünstigten Zuschlagszeiten geleistet wurde.
Dienstfahrräder: Welche Steuerregeln zu beachten sind
Wer sein Auto ab und zu stehen lässt und sich stattdessen auf das Fahrrad schwingt, schont nicht nur die Umwelt, sondern tut obendrein auch noch etwas Gutes für seine Gesundheit. Auch aus steuerlicher Sicht kann der Tritt in die Pedale sinnvoll sein, denn Arbeitnehmer können für ihren Weg zur Arbeit auch dann die Pendlerpauschale von 0,30 EUR je Entfernungskilometer abziehen, wenn sie die Wegstrecke mit dem Fahrrad zurücklegen (verkehrsmittelunabhängige Pauschale).
Business-Clubs: Wohnmöglichkeit in Repräsentanzen spricht gegen eine Betriebsausgabe
Als Unternehmer müssen Sie unterscheiden, ob eine Ausgabe betrieblich oder schon privat ist. Spätestens bei Zweifeln sollten Sie Ihren Steuerberater aufsuchen. Denn eine Fehlentscheidung kann mitunter existenzbedrohende Konsequenzen haben.
Kindergeld: Keine einheitliche Erstausbildung ohne einheitlichen Ausbildungsträger
Haben Sie Kinder, die sich in Ausbildung befinden, oder absolvieren Sie selbst gerade eine? Steuerlich interessant wird eine Ausbildung in der Regel entweder wegen der Abzugsfähigkeit der Aufwendungen als Werbungskosten oder wegen des Status des Auszubildenden als Kind und der entsprechenden Kindergeldzahlungen.