Wenn Sie Rentenversicherungsbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, können Sie diese im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung steuermindernd geltend machen. Im Gegenzug müssen Sie dann später Ihre Rente versteuern. Jedoch können nicht alle Rentenversicherungsbeiträge als Vorsorgeaufwendungen abgezogen werden. So dürfen Versicherungsbeiträge aus steuerfreien Einnahmen nicht angesetzt werden. Im Streitfall musste das Finanzgericht Köln (FG) entscheiden, ob Rentenversicherungsbeiträge aus Krankengeld vielleicht doch steuerlich berücksichtigt werden können.
Gesamtsozialversicherungsbeiträge: Nachzahlung aufgrund eines Summenbescheids ist kein Arbeitslohn
Rentenversicherungsträger können die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung ohne individuelle Zuordnung zu den einzelnen Arbeitnehmern pauschal über einen sogenannten Summenbescheid festsetzen. Zugrunde gelegt wird dann lediglich die Summe der vom Arbeitgeber gezahlten Arbeitsentgelte. Diese Möglichkeit besteht, wenn der Arbeitgeber seine Aufzeichnungspflichten verletzt hat, so dass Arbeitsentgelte nicht mehr den einzelnen Beschäftigten zugeordnet werden können.
Erbschaftsteuerlicher Wohnsitz: Welche Besonderheit gilt bei Bediensteten der EU?
Für Bedienstete der EuU gibt es einige Besonderheiten. So werden Beamte und sonstige Bedienstete, die sich nur zur Ausübung einer Amtstätigkeit im Dienst der EU im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats niederlassen, so behandelt, als hätten sie ihren früheren Wohnsitz im Zeitpunkt des Dienstantritts beibehalten. Das kann Auswirkungen auf die Steuerpflicht bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer haben, wie im vorliegenden Sachverhalt, über den das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (FG) entscheiden musste.
Betriebliche Altersversorgung: Zuschusspflicht des Arbeitgebers ab diesem Jahr auch für Altverträge
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) hat viele Gesichter. So kann eine freiwillige betriebliche Zusatzrente über Direktversicherungen, Pensionskassen, Pensionsfonds, Direktzusagen oder Unterstützungskassen realisiert werden. Mit der Durchführung einer Entgeltumwandlung sind all diese Modelle für Arbeitnehmer attraktiv, denn die Beiträge sind bei einigen Formen steuer- und sozialversicherungsfrei.