Category Archives: Erbschaft-/Schenkungsteuer

Erbschaften und Schenkungen: Erfasste Vermögensübertragungen letztes Jahr rückläufig

Deutsche Finanzämter haben im Jahr 2022 durch Erbschaften und Schenkungen bedingte Vermögensübertragungen in Höhe von 101,4 Mrd. EUR erfasst. Das steuerlich berücksichtigte geerbte und geschenkte Vermögen sank damit um 14,0 % gegenüber dem Vorjahr 2021, in dem es den Höchstwert seit 2009 erreicht hatte. Dies geht aus aktuellen Berechnungen des Statistischen Bundesamts (Destatis) hervor. Weitere Details aus der Statistik im Überblick:

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Erbschaftsteuerbefreiung: Kann eine Gemeinde steuerfrei erben?

Wenn jemand stirbt und einen Nachlass hinterlässt, geht dieser an seine Erben. Es kommt jedoch vor, dass jemand keine lebenden Erben mehr hat. In solchen Fällen wird der Staat zum Erben des Nachlasses. Aber es gibt auch Fälle, in denen zum Beispiel eine Gemeinde als Erbe eingesetzt wird. Nach dem Gesetz kann dies steuerfrei sein, wenn die Gemeinde im Inland liegt. Ob dies auch für ausländische Gemeinden gelten kann, darüber musste das Finanzgericht München (FG) entscheiden.

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Erbverzicht: Wie hoch ist der Freibetrag, wenn der Vorerbe auf das Erbe verzichtet?

Wenn Sie etwas erben, wird bei der Berechnung der Erbschaftsteuer ein Freibetrag berücksichtigt. Die Höhe dieses Freibetrags hängt davon ab, in welchem verwandtschaftlichen Verhältnis Sie zum Erblasser stehen. Je enger das Verhältnis, desto höher der Freibetrag. Kinder des Erblassers erhalten einen Freibetrag von 400.000 EUR. Dieser Freibetrag steht auch den Kindern des Kindes zu, sofern Letzteres bereits verstorben ist. Im Streitfall musste das Finanzgericht Niedersachsen (FG) darüber entscheiden, ob dies auch bei einem Erbverzicht des Kindes des Erblassers möglich ist.

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Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik 2021: Deutsche vererben und verschenken fleißig ihr Vermögen

Insgesamt haben die Finanzämter in Deutschland im Jahr 2021 Vermögensübertragungen durch Erbschaften und Schenkungen in Höhe von 118,0 Mrd. EUR bei Steuerveranlagungen erfasst. Dies geht aus der neuen Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik des Statistischen Bundesamtes hervor. Das steuerlich erfasste geerbte und geschenkte Vermögen stieg damit um 39,7 % gegenüber dem Vorjahr. Die festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer erhöhte sich um 30,0 % auf 11,1 Mrd. EUR. Dabei entfielen auf die Erbschaftsteuer 9,0 Mrd. EUR (+ 32,8 %) und auf die Schenkungsteuer 2,1 Mrd. EUR (+ 19,0 %).

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