Category Archives: Gewerbesteuer

Gewerbesteuerliche Hinzurechnung: Berücksichtigung von Zinsen bei durchlaufenden Krediten

Im Gegensatz zur Einkommen- und Körperschaftsteuer soll die Gewerbesteuer nicht die Person des Gewerbetreibenden besteuern, sondern den Gewerbebetrieb bzw. dessen objektive Ertragskraft. Naturgemäß lässt sich ein Gewerbebetrieb aber nur schwer von der Person desjenigen, der ihn betreibt, abgrenzen. Gleichwohl versucht der Fiskus dies mit einer Vielzahl komplexer Regelungen im Gewerbesteuergesetz. Als wohl bekannteste Vorschrift ist die gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Entgelten für Schulden hervorzuheben: Danach soll es für die Besteuerung der Ertragskraft eines Gewerbebetriebs unerheblich sein, ob dieser mit Eigen- oder Fremdkapital des Gewerbetreibenden wirtschaftet.

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Personengesellschaften: Abfärbewirkung bei Beteiligungseinkünften gilt nur eingeschränkt

Personengesellschaften, die freiberuflich, land- und forstwirtschaftlich oder vermögensverwaltend tätig sind, werden vom Finanzamt nach der sogenannten Abfärbetheorie des Einkommensteuergesetzes in vollem Umfang als Gewerbebetrieb eingestuft, wenn sie nebenher Einkünfte aus einer originär gewerblichen Tätigkeit oder Einkünfte aus der Beteiligung an einer anderen gewerblichen Personengesellschaft erzielen. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) tritt bei der ersten Variante aber keine gewerbliche Abfärbung ein, wenn die originär gewerblichen (Neben-)Einkünfte nur geringfügig sind.

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Gewerbesteuerliche Hinzurechnung: Gehört die vom Mieter gezahlte Grundsteuer zu den Miet- und Pachtzinsen?

Zur Ermittlung der Gewerbesteuer wird der Gewinn eines Gewerbebetriebs korrigiert: um Kürzungen vermindert und um Hinzurechnungen erhöht. Erst dieser Gewerbeertrag ist dann für die Besteuerung relevant. Hinzugerechnet werden zum Beispiel Miet- und Pachtzinsen, die vorher den Gewinn gemindert haben. Natürlich wird nicht der komplette Betrag hinzugerechnet, sondern nur ein Anteil, dessen Höhe davon abhängt, wofür die Miet- und Pachtzinsen gezahlt wurden. Aber was gehört denn eigentlich zu den Miet- und Pachtzinsen – auch die Grundsteuer? Diese Frage musste das Finanzgericht Köln (FG) klären.

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