Lieferungen an im Ausland stationierte Truppen: EU-Kommission schlägt Umsatzsteuerbefreiung vor

Die Europäische Kommission hat am 24.04.2019 einen Vorschlag für eine Richtlinie verabschiedet, nach der Lieferungen an Streitkräfte von der Mehrwertsteuer und den Verbrauchssteuern befreit werden sollen. Voraussetzung ist, dass diese Streitkräfte außerhalb ihres eigenen Mitgliedstaates eingesetzt werden und sich an europäischen Verteidigungsanstrengungen beteiligen.

Mit diesem Vorschlag soll eine Gleichbehandlung der Verteidigungsbemühungen im Rahmen der NATO und der EU geschaffen werden. Für Streitkräfte, die an einem NATO-Verteidigungseinsatz teilnehmen, wird bereits eine Steuerfreiheit gewährt.

Ziel ist es, die wachsende Bedeutung der gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik und der militärischen Mobilität anzuerkennen. Erforderliche Lieferungen, wie zum Beispiel Ausbildungsmaterial, Unterkunft, Verpflegung und Treibstoff, sind derzeit steuerpflichtig. Mit Blick auf die neuen Vorschriften soll die indirekte Steuerbehandlung beider Verteidigungsbemühungen angeglichen werden.

Information für: Unternehmer
zum Thema: Umsatzsteuer

(aus: Ausgabe 07/2019)

Lieferungen an im Ausland stationierte Truppen: EU-Kommission schlägt Umsatzsteuerbefreiung vor

Die Europäische Kommission hat am 24.04.2019 einen Vorschlag für eine Richtlinie verabschiedet, nach der Lieferungen an Streitkräfte von der Mehrwertsteuer und den Verbrauchssteuern befreit werden sollen. Voraussetzung ist, dass diese Streitkräfte außerhalb ihres eigenen Mitgliedstaates eingesetzt werden und sich an europäischen Verteidigungsanstrengungen beteiligen.

Mit diesem Vorschlag soll eine Gleichbehandlung der Verteidigungsbemühungen im Rahmen der NATO und der EU geschaffen werden. Für Streitkräfte, die an einem NATO-Verteidigungseinsatz teilnehmen, wird bereits eine Steuerfreiheit gewährt.

Ziel ist es, die wachsende Bedeutung der gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik und der militärischen Mobilität anzuerkennen. Erforderliche Lieferungen, wie zum Beispiel Ausbildungsmaterial, Unterkunft, Verpflegung und Treibstoff, sind derzeit steuerpflichtig. Mit Blick auf die neuen Vorschriften soll die indirekte Steuerbehandlung beider Verteidigungsbemühungen angeglichen werden.

Information für: Unternehmer
zum Thema: Umsatzsteuer

(aus: Ausgabe 07/2019)