Das Bundesfinanzministerium hat am 08.05.2019 einen Referentenentwurf für ein Jahressteuergesetz (JStG) 2019 veröffentlicht. Dieser ist zwar noch nicht verbindlich, dient aber bereits als Richtschnur, welche Änderungen im JStG vorgesehen sind. Der Referentenentwurf sieht unter anderem Folgendes vor:
Nach dem Einkommensteuergesetz dürfen Verluste aus Steuerstundungsmodellen weder mit Einkünften aus Gewerbebetrieb noch mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten verrechnet werden. Mit diesem seit 2005 geltenden Verlustverrechnungsverbot will der Gesetzgeber volkswirtschaftlich fragwürdigen Steuersparmodellen Einhalt gebieten.