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Anhängige Musterverfahren: Steuerpflicht für Energiepreispauschale auf dem Prüfstand

Ab September 2022 wurde die Energiepreispauschale (EPP) als Kompensation für die hohen Energiekosten an die Bürger ausgezahlt. Von der Einmalzahlung in Höhe von 300 EUR profitierten Arbeitnehmer, Selbständige, Pensionäre und Rentner. Der Wermutstropfen: Die Pauschale muss versteuert werden – bei Arbeitnehmern und Pensionären als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, bei Selbständigen und Rentnern als sonstige Einkünfte. Schon früh mehrten sich in der Fachwelt die Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Besteuerung. Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. hatte bereits im April 2022 gefordert, von der Besteuerung der EPP abzusehen. Der Verband kritisierte, dass der Zuschuss einer Einkommensart des Einkommensteuergesetzes zugeordnet wird.

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