Category Archives: übrige Steuerarten

Betriebsprüfung: Eine gute Vorbereitung zahlt sich aus

Wenn eine Prüfungsanordnung des Finanzamts im Briefkasten liegt, sorgt das häufig für Unruhe in dem zu prüfenden Unternehmen. Die Sorgen vor vielen Nachfragen, möglichen Hinzuschätzungen und Steuernachzahlungen sind groß. Steht eine Prüfung ins Haus, sollte zunächst der steuerliche Berater über die anstehende Prüfung informiert werden. Eine gute, gemeinsame Prüfungsvorbereitung kann erheblich zur Entspannung beitragen, denn wer sich mit Ablauf, Spielregeln und Tücken einer Prüfung auskennt, kann viele unangenehme Überraschungen vermeiden. Bei einer Betriebsprüfung gilt:

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Kassennachschau: Überraschungsbesuche vom Finanzamt nehmen wieder zu

Bereits seit 2018 können Finanzämter bei Betrieben der Bargeldbranche sogenannte Kassennachschauen durchführen und in diesem Rahmen unangekündigt überprüfen, ob die Daten des Kassensystems den gesetzlichen Formvorschriften genügen und die Buchungen von Kasseneinnahmen und -ausgaben ordnungsgemäß erfolgt sind. Der Prüfer kann die gespeicherten Daten des Kassensystems und die Programmierung der Kasse direkt einsehen oder Daten für eine spätere Kontrolle auf einem Datenträger mitnehmen.

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Erbfallschulden: Inwieweit müssen Erben bei einer Nachlassinsolvenz haften?

Haben Sie schon einmal von der Erbenhaftung gehört? Diese bedeutet, dass die Erben auch für die Schulden des Erblassers haften. Denn grundsätzlich übernimmt man beim Erbanfall neben den Rechten auch die Pflichten des Verstorbenen. Und zu Letzteren gehört auch die Zahlung von Schulden. Ist der Nachlass überschuldet, kommt ein Nachlassinsolvenzverfahren in Betracht. Damit sollen die Gläubiger aus dem Nachlass so weit wie möglich befriedigt werden. Im Streitfall musste das Finanzgericht Düsseldorf (FG) entscheiden, inwieweit der Kläger auch noch mit seinem Privatvermögen aufkommen musste.

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Folge des Verfassungsgerichtsurteils: Gesetz soll den Nachzahlungszinssatz kräftig drücken

Der Zinssatz für Erstattungs- und Nachzahlungszinsen soll rückwirkend zum 01.01.2019 auf 1,8 % pro Jahr (0,15 % pro Monat) gesenkt werden. Das geht aus dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung hervor, dem sogenannten Zinsanpassungsgesetz, dem der Finanzausschuss im Juni 2022 zugestimmt hat.

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