Auch wenn es der Titel "Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz" nicht gleich vermuten lässt, hat der Gesetzgeber mit diesem Gesetz unter anderem auch folgende für Arbeitnehmer, Familien und Erben relevanten Steueränderungen beschlossen, die überwiegend bereits 2017 in Kraft treten:
Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher oder Betreuer können bis zu einer Höhe von 2.400 EUR pro Jahr steuerfrei bezogen werden. Die Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main (OFD) hat in einer überarbeiteten Verfügung etliche Einzelfragen zu dieser Thematik aufgegriffen und dabei die neue Rechtsprechung berücksichtigt. Danach gilt: