Die Europäische Kommission hat am 24.04.2019 einen Vorschlag für eine Richtlinie verabschiedet, nach der Lieferungen an Streitkräfte von der Mehrwertsteuer und den Verbrauchssteuern befreit werden sollen. Voraussetzung ist, dass diese Streitkräfte außerhalb ihres eigenen Mitgliedstaates eingesetzt werden und sich an europäischen Verteidigungsanstrengungen beteiligen.
Die Europäische Kommission hat am 24.04.2019 einen Vorschlag für eine Richtlinie verabschiedet, nach der Lieferungen an Streitkräfte von der Mehrwertsteuer und den Verbrauchssteuern befreit werden sollen. Voraussetzung ist, dass diese Streitkräfte außerhalb ihres eigenen Mitgliedstaates eingesetzt werden und sich an europäischen Verteidigungsanstrengungen beteiligen.
Wer als Unternehmer Reiseleistungen erbringt, kann die sogenannte Margenbesteuerung nutzen und die Umsatzsteuer nach dem Unterschiedsbetrag zwischen den selbst aufgewandten Kosten für die Reise und dem vom Reisenden zu zahlenden Gesamtbetrag bemessen. Das deutsche Recht setzt für diese - häufige günstige - Besteuerungsvariante voraus, dass der Unternehmer die Reiseleistung direkt an Endverbraucher und nicht an andere Unternehmer erbringt.
Wer als Unternehmer Reiseleistungen erbringt, kann die sogenannte Margenbesteuerung nutzen und die Umsatzsteuer nach dem Unterschiedsbetrag zwischen den selbst aufgewandten Kosten für die Reise und dem vom Reisenden zu zahlenden Gesamtbetrag bemessen. Das deutsche Recht setzt für diese - häufige günstige - Besteuerungsvariante voraus, dass der Unternehmer die Reiseleistung direkt an Endverbraucher und nicht an andere Unternehmer erbringt.