Monthly Archives: Juni 2022

Schuldzinsenhinzurechnung: Wie werden Bauzeitzinsen bei der Gewerbesteuer berücksichtigt?

Zinsen, die während der Bauzeit einer Immobilie anfallen, werden Bauzeitzinsen genannt. Im Rahmen der Gewerbesteuer sind Zinsen für Schulden teilweise hinzuzurechnen. Es stellt sich nun die Frage, ob Bauzeitzinsen zu den Zinsen zählen, die zur Gewerbesteuer hinzuzurechnen sind. Darüber musste das Finanzgericht Köln (FG) entscheiden.

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Rückwirkender Antrag: Kann nachträglich eine Steuerbefreiung für einen Sanierungsgewinn erfolgen?

Damit ein Unternehmen, das in wirtschaftliche Schieflage geraten ist, weiterbestehen und auch wieder Erträge erwirtschaften kann, können ihm zum Beispiel Gläubiger betriebliche Verbindlichkeiten ganz oder teilweise erlassen. Dadurch wird es saniert. Durch die Reduzierung der Verbindlichkeiten erhöht sich jedoch das Betriebsvermögen des Unternehmens, was zu einem Gewinn führt, der steuerlich zu berücksichtigen ist. Da das Unternehmen aber kein wirkliches Geld erhalten hat, würde eine Steuerzahlung wieder zu den gleichen Problemen führen. Es gab daher in bestimmten Fällen eine Steuerfreiheit, die jedoch nicht im Gesetz verankert war. Erst später erfolgte eine Aufnahme ins Gesetz, von der unter bestimmten Voraussetzungen auch Altfälle erfasst wurden. Das Finanzgericht Baden-Württemberg (FG) musste darüber entscheiden, ob ein abgeschlossener Altfall wieder aufgegriffen werden kann.

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Privates Veräußerungsgeschäft: Wann Sie den Buchwert als Entnahmewert ansetzen müssen

Wenn Immobilien des Privatvermögens innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist veräußert werden, muss der erzielte Veräußerungspreis abzüglich der ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten und der Veräußerungskosten als Gewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften versteuert werden. Eine die Zehnjahresfrist auslösende Anschaffung liegt auch vor, wenn eine betriebliche Immobilie durch Entnahme in das Privatvermögen gelangt. Für die Ermittlung des Gewinns sind dann nicht die ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Überträgers heranzuziehen, sondern der bei der Überführung aus dem Betriebsvermögen angesetzte Entnahmewert.

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Neue Allgemeinverfügung: Einsprüche gegen zumutbare Belastung werden zurückgewiesen

Krankheits- und Pflegekosten müssen nach dem Einkommensteuergesetz um eine zumutbare Belastung gemindert werden, bevor sie sich steuermindernd als außergewöhnliche Belastungen auswirken. In den vergangenen Jahren waren immer wieder Musterverfahren vor den Gerichten zu der Frage geführt worden, ob Krankheits- und Pflegekosten aus verfassungsrechtlichen Gründen vom Abzug einer zumutbaren Belastung ausgenommen werden müssen. Steuerbescheide ergingen deshalb als in dieser Frage vorläufig. Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte die Kürzung der Kosten immer wieder verteidigt. Die dagegen erhobenen Verfassungsbeschwerden waren vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen worden.

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