Category Archives: Einkommensteuer

Düsseldorfer Tabelle: Wann sich der (gestiegene) Kindesunterhalt steuerlich absetzen lässt

Minderjährige Kinder haben gegenüber ihren Eltern einen Anspruch auf Unterhalt. Lebt die gesamte Familie gemeinsam in einem Haushalt zusammen, wird niemand nach dem Unterhalt fragen. Trennen sich die Eltern jedoch oder lassen sie sich scheiden, wird der Kindesunterhalt plötzlich zum Thema: Der Elternteil, bei dem das Kind wohnt, leistet einen Großteil als sogenannten Naturalunterhalt. Der andere Elternteil ist dann verpflichtet, als Ausgleich einen Barunterhalt für das Kind zu leisten. Die Düsseldorfer Tabelle legt dabei Anhaltspunkt fest, wie hoch der Mindestunterhalt sein soll.

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Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten: Erstattungszinsen können ermäßigt zu besteuern sein

Außerordentliche Einkünfte wie Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten können vom Empfänger mit einem ermäßigten Einkommensteuersatz versteuert werden. Der Steuergesetzgeber will dadurch Progressionsnachteile ausgleichen, die durch das Zusammentreffen von laufenden und außerordentlichen Einkünften entstehen.

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Rechtsstreit um nachehelichen Unterhalt: Prozesskosten sind nicht als Werbungskosten abziehbar

Geleistete Unterhaltszahlungen an den Ex-Ehepartner können in der Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastungen oder als Sonderausgaben abgerechnet werden. Als außergewöhnliche Belastung lässt sich der Ehegattenunterhalt bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 10.908 EUR (2023) bzw. 11.604 EUR (2024) auf der Anlage Unterhalt absetzen.

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Steuerabzug oder auch nicht: Strafverteidigung als Werbungskosten

Falls Sie einmal einem strafrechtlichen Vorwurf ausgesetzt sein sollten, können Sie die Kosten für Ihre Strafverteidigung nur in Ausnahmefällen steuerlich abziehen. Ein Werbungskostenabzug für Strafverteidigungskosten ist nur möglich, wenn der strafrechtliche Vorwurf eindeutig durch ein berufliches Verhalten veranlasst ist. Die zur Last gelegte Tat muss bei der Berufsausübung begangen worden sein. Es genügt nicht, dass die Erwerbstätigkeit bloß die Gelegenheit zu einer Straftat verschafft hat, vielmehr muss die schuldhafte Handlung noch im Rahmen der beruflichen Aufgabenerfüllung gelegen haben. Kein Werbungskostenabzug ist ferner möglich, wenn ein Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber bewusst (vorsätzlich) schädigen wollte, denn in diesem Fall ist sein Verhalten von privaten Gründen getragen.

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