Category Archives: Einkommensteuer

Doppelte Haushaltsführung: Familienheimfahrten sind auch ohne eigenen Aufwand abziehbar

Arbeitnehmer, die einen doppelten Haushalt unterhalten, dürfen eine Familienheimfahrt pro Woche als Werbungskosten abziehen. Das Finanzamt gewährt für diese Fahrten die Entfernungspauschale von 0,30 EUR pro Entfernungskilometer. Sofern der Arbeitnehmer für die Heimfahrten aber steuerfreie Reisekostenvergütungen oder steuerfreie Sachbezüge (z.B. Freifahrten des Arbeitgebers) erhalten hat, mindern diese Gelder die abzugsfähigen Werbungskosten.

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NV-Bescheinigung: Feststellungsbescheid darf nicht mehr älter sein als drei Jahre

Unbeschränkt steuerpflichtige und nicht steuerbefreite Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, denen ein jährlicher Freibetrag zusteht und deren Einkommen 5.000 EUR nicht übersteigt, haben Anspruch auf eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) vom Finanzamt nach Vordruck NV 3 B. Legen sie solch eine Bescheinigung bei ihrem Geldinstitut vor, wird keine Kapitalertragsteuer erhoben. Alternativ können sie sich die Kapitalertragsteuer auch durch einen Freistellungsauftrag erstatten lassen.

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Risikolebensversicherung in einer GbR: Prämien sind nicht als Sonderbetriebsausgaben abziehbar

Sofern Sie Ihr Geld in einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) verdienen, kann es für Sie von Interesse sein, den Todesfall der anderen Gesellschafter über eine Risikolebensversicherung abzudecken. Denn verstirbt ein Gesellschafter, kommt es häufig zu erheblichen Umsatzeinbußen bei gleichbleibenden Kosten.

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Volljähriges Kind in Ausbildung: Die Summe der Freibeträge deckt den Mehraufwand der Eltern ab

Der Mehraufwand, der Eltern für den Unterhalt eines zu Ausbildungszwecken auswärtig untergebrachten volljährigen Kindes entsteht, wird derzeit in ausreichendem Maße steuerlich berücksichtigt. Mit diesem Urteil des Finanzgerichts Schleswig-Holstein (FG) verpuffen die Hoffnungen vieler Eltern, die ihren Aufwand für Unterkunft, Fahrten und Verpflegung ihres Kindes deutlich stärker von der Steuer absetzen wollen. Es bleibt also beim Ausbildungsfreibetrag von 924 EUR pro Jahr.

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