Auch Körperschaften des öffentlichen Rechts können mit bestimmten wirtschaftlichen Betätigungen der Körperschaftsteuerpflicht unterliegen – dies betrifft im Wesentlichen diejenigen Bereiche, die keine hoheitlichen Zwecke erfüllen.
Organschaft: Deutschland soll die Spielregeln ändern
Ertragsteuerliche Organschaften bieten einen immensen steuerlichen Vorteil: So können innerhalb einer Organschaftsgruppe zum Beispiel Verluste der einen Gesellschaft mit Gewinnen einer anderen Gesellschaft verrechnet werden. Diesen Vorteil gewährt der Fiskus jedoch nur unter der Voraussetzung, dass hohe formelle Anforderungen erfüllt werden.
Bilanzenzusammenhang: Keine Bindung an Prüferbilanz
Vor dem Finanzgericht Sachsen-Anhalt war die Frage zu klären, ob ein Bilanzierungsfehler Teil der maßgeblichen Steuerbilanz wird, wenn das Finanzamt zuvor im Rahmen einer Betriebsprüfung fehlerhaft von der Bilanz des Steuerpflichtigen abgewichen ist.
Verdeckte Gewinnausschüttungen: Anwendung des Teileinkünfteverfahrens
Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegen seit 2009 der sogenannten Abgeltungsteuer. Genau genommen handelt es sich dabei nicht um eine eigene Steuerart, vielmehr bedeutet diese umgangssprachliche Formulierung, dass die persönliche Einkommensteuerpflicht von Kapitalerträgen, wie zum Beispiel Dividenden, durch den Einbehalt von Kapitalertragsteuer durch die Kapitalgesellschaft "abgegolten" ist.