Außerordentliche Einkünfte wie Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten können vom Empfänger mit einem ermäßigten Einkommensteuersatz versteuert werden. Der Steuergesetzgeber will dadurch Progressionsnachteile ausgleichen, die durch das Zusammentreffen von laufenden und außerordentlichen Einkünften entstehen.
Durch die Unwetter mit Hochwasser in der Zeit von Ende Mai bis Anfang Juni 2024 sind in weiten Teilen Bayerns beträchtliche Schäden entstanden. Die mit deren Beseitigung verbundenen Kosten haben zahlreiche Steuerpflichtige vor erhebliche finanzielle Belastungen gestellt. Als Reaktion auf die Hochwasserkatastrophe hatte das bayerische Kabinett daher am 04.06.2024 ein umfangreiches Soforthilfe-Paket verabschiedet, um den Geschädigten durch steuerliche Maßnahmen Unterstützung beim Wiederaufbau zu bieten. Dieses Paket wurde Ende Juni um umsatzsteuerliche Maßnahmen erweitert.
Falls Sie einmal einem strafrechtlichen Vorwurf ausgesetzt sein sollten, können Sie die Kosten für Ihre Strafverteidigung nur in Ausnahmefällen steuerlich abziehen. Ein Werbungskostenabzug für Strafverteidigungskosten ist nur möglich, wenn der strafrechtliche Vorwurf eindeutig durch ein berufliches Verhalten veranlasst ist. Die zur Last gelegte Tat muss bei der Berufsausübung begangen worden sein. Es genügt nicht, dass die Erwerbstätigkeit bloß die Gelegenheit zu einer Straftat verschafft hat, vielmehr muss die schuldhafte Handlung noch im Rahmen der beruflichen Aufgabenerfüllung gelegen haben. Kein Werbungskostenabzug ist ferner möglich, wenn ein Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber bewusst (vorsätzlich) schädigen wollte, denn in diesem Fall ist sein Verhalten von privaten Gründen getragen.
Wenn an Silvester die Sektkorken knallen, wird die Einkommensteuer fällig - darauf stößt aber wohl kaum jemand an. Das neue Steuerjahr bringt meist aber auch etliche steuerrechtliche Änderungen mit sich - einige von ihnen sind schon eher ein Grund zur Freude. So auch ab dem 01.01.2024: