Fallen beim Verkauf Ihrer Immobilie Maklergebühren an, können Sie diese als Werbungskosten bei Ihren Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geltend machen. Dies gilt nach einem aktuellen Urteil des Finanzgerichts Münster (FG), wenn und soweit Sie mit dem Verkaufserlös ein Darlehen tilgen, das Sie zur Finanzierung anderer Mietobjekte aufgenommen haben.
Handwerkerleistungen: Keine Steuerermäßigung für Neubaumaßnahme
Für Handwerkerleistungen, die in Privathaushalten erbracht werden, kann eine Steuerermäßigung beansprucht werden. Diese Ermäßigung gilt nur für die Lohnkosten in der Handwerkerrechnung bei Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Sie beträgt zurzeit jährlich 20 % der Lohnaufwendungen, jedoch maximal 1.200 EUR.
Widerstreitende Steuerfestsetzung: Finanzamt darf Fördermittel nachträglich als Einnahmen ansetzen
Steuerbescheide dürfen nur dann geändert werden, wenn die Abgabenordnung eine Änderung erlaubt. Eine Bescheidänderung ist beispielsweise zulässig, wenn eine widerstreitende Steuerfestsetzung vorliegt – ein Beispiel dafür liefert ein aktueller Fall des Bundesfinanzhofs (BFH).
Option zur Umsatzsteuer: Wenn der Mieter nicht nur vorsteuerunschädliche Umsätze hat
Freiwillig Steuern zu zahlen kann sich durchaus lohnen – jedenfalls bei der Umsatzsteuer: An sich ist die Immobilienvermietung umsatzsteuerfrei. Verzichten Sie als Vermieter jedoch freiwillig auf diese Steuerbefreiung (Option), können Sie die Vorteile des Vorsteuerabzugs für sich nutzen.