Kaufverträge oder andere Rechtsgeschäfte, die den Anspruch auf Übereignung von inländischen Grundstücken begründen, lösen eine Grunderwerbsteuer aus, die – je nach Bundesland – zwischen 3,5 % und 6,5 % der Gegenleistung (Kaufpreis) beträgt.
Grunderwerbsteuer: Bemessungsgrundlage bei Erwerb von Waldflächen durch einen forstwirtschaftlichen Betrieb
Wenn Sie ein Grundstück erwerben, müssen Sie Grunderwerbsteuer zahlen. Das ist bekannt. Aber wie bemisst sich die Steuer? Unterliegt ihr alles sich auf dem Grundstück Befindliche? Oder sind Teile des Grundstücks davon ausgenommen? Diese Fragen musste unlängst das Finanzgericht Düsseldorf (FG) klären.
Grunderwerbsteuer: Entgeltliche Mieterdienstbarkeit unterliegt nicht dem Steuerzugriff
Wer in Deutschland eine Immobilie kauft, muss – je nach Bundesland – eine Grunderwerbsteuer von 3,5 % bis 6,5 % einkalkulieren. Berechnet wird die Steuer auf den Kaufpreis einschließlich der vom Käufer übernommenen sonstigen Leistungen und der dem Verkäufer vorbehaltenen Nutzungen (= Gegenleistung). Als "sonstige Leistungen" sind alle Verpflichtungen des Käufers anzusehen, die zwar nicht unmittelbar zum Kaufpreis für das Grundstück gehören, aber gleichwohl ein Entgelt für den Grundstückserwerb darstellen.
Grunderwerbsteuer: Zu viel Zeit zwischen Scheidung und Vermögensaufteilung
"Was du heute kannst besorgen, das verschiebe nicht auf morgen!" Diese Redensart hätte ein Mann aus Berlin wohl besser befolgen sollen. Nach der Scheidung im Jahr 1984 hatten er und seine Exfrau das gemeinsame Hausgrundstück nämlich nicht aufgeteilt. Stattdessen hatte sich der Mann verpflichtet, alle Aufwendungen für das Haus zu tragen. Dafür erhielt er dieses de facto.