Das Finanzgericht Hessen hatte sich mit der Frage des Vorsteuerabzugs für den Bereich des Handels mit Kleidungsstücken, speziell Freizeitkleidung im Niedrigpreissegment, zu beschäftigen.
Unternehmer, die im EU-Ausland ansässig sind und hierzulande keine Umsatzsteuer schulden, können sich die im Inland gezahlte Vorsteuer über das Vorsteuervergütungsverfahren beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erstatten lassen.
Unternehmer, die im EU-Ausland ansässig sind und hierzulande keine Umsatzsteuer schulden, können sich die im Inland gezahlte Vorsteuer über das Vorsteuervergütungsverfahren beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erstatten lassen.
Die EU-Kommission hat Deutschland wegen seiner Praxis im Rahmen des EU-Vorsteuer-Vergütungsverfahrens verklagt. Sie beantragt die Feststellung, dass die Bundesrepublik gegen ihre Verpflichtungen aus der Mehrwertsteuersystem-Richtlinie sowie der Richtlinie 2008/9/EG verstoßen hat, weil sie sich systematisch weigert, die in einem Antrag auf Mehrwertsteuererstattung fehlenden Angaben anzufordern. Stattdessen weist sie die Erstattungsanträge unmittelbar ab, wenn solche Angaben nur noch nach der Ausschlussfrist des 30.09. nachgereicht werden könnten.