Sollte Großbritannien demnächst nicht mehr Mitglied der EU sein, wirft das neue Fragen in Bezug auf das sogenannte Mini-One-Stop-Shop-Verfahren (MOSS) und das "VAT on e-Services"-Verfahren (VOES) auf.
Das Finanzgericht Münster (FG) hat entschieden, dass der Vorsteuerabzug für eine Anzahlung ausgeschlossen ist, wenn der Unternehmer zum Zeitpunkt der Anzahlung gewusst hat, dass die Leistung voraussichtlich nicht erbracht wird.
Das Finanzgericht Münster (FG) hat in einem aktuellen Fall entschieden, dass Entgelte, die Privatpersonen für die Nutzung einer Trauerhalle sowie von Abschiedsräumen und gekühlten Leichenzellen zahlen, nicht der Umsatzsteuer unterliegen.
Die EU-Kommission hat Deutschland wegen seiner Praxis im Rahmen des EU-Vorsteuer-Vergütungsverfahrens verklagt. Sie beantragt die Feststellung, dass die Bundesrepublik gegen ihre Verpflichtungen aus der Mehrwertsteuersystem-Richtlinie sowie der Richtlinie 2008/9/EG verstoßen hat, weil sie sich systematisch weigert, die in einem Antrag auf Mehrwertsteuererstattung fehlenden Angaben anzufordern. Stattdessen weist sie die Erstattungsanträge unmittelbar ab, wenn solche Angaben nur noch nach der Ausschlussfrist des 30.09. nachgereicht werden könnten.