Sofern Sie Gesellschafter einer Personengesellschaft sind, zu dessen Vermögen inländische Grundstücke zählen, sollten Sie die grunderwerbsteuerlichen Folgen eines umfassenden Gesellschafterwechsels kennen: Ändert sich der Gesellschafterbestand einer grundbesitzenden Personengesellschaft innerhalb von fünf Jahren dergestalt, dass mindestens 95 % der Anteile auf neue Gesellschafter übergehen, liegt ein grunderwerbsteuerlicher Erwerbsvorgang vor, so dass Grunderwerbsteuer zu zahlen ist. Der Steuersatz variiert je nach Bundesland zwischen 4,5 und 5,5 %.
Gewerblicher Grundstückshandel: Auch Einbringung in Gesellschaft kann Steuerpflicht auslösen
Die sogenannte Drei-Objekt-Grenze wurde entwickelt, um steuerfreie Erträge aus der privaten Vermögensverwaltung von steuerpflichtigen Einkünften aus Gewerbebetrieb abzugrenzen. Sie besagt, dass ein gewerblicher Grundstückshandel – und keine private Vermögensverwaltung mehr – vorliegt, wenn ein Grundstückseigentümer innerhalb von fünf Jahren mehr als drei Objekte in zeitlicher Nähe zu deren Anschaffung, Herstellung oder grundlegender Modernisierung wieder verkauft. Die Veräußerungsgewinne führen dann zu gewerblichen Einkünften.
Kapitalerträge: Zinsen zwischen Geschwistern unterliegen der tariflichen Einkommensteuer
In bestimmten Sonderfällen unterliegen Kapitalerträge nicht dem Abgeltungsteuersatz, sondern werden in die normale Einkommensteuerveranlagung einbezogen. Das hat zwei Nachteile:
Auskehrung von Stammkapital: Liquidationsverlust ist nur zu 60 % abzugsfähig
Einnahmen aus dem Verkauf von privat gehaltenen Anteilen eines Gesellschafters an einer Kapitalgesellschaft – etwa einer GmbH – sind nur dann als gewerbliche Einkünfte steuerpflichtig, wenn der Gesellschafter zu mindestens 1 % am Unternehmen beteiligt war. Im Fall einer solchen "wesentlichen Beteiligung" werden die Gewinne zu 60 % steuerlich erfasst und bleiben zu 40 % steuerfrei. Dieses sogenannte Teileinkünfteverfahren gilt auch im Verlustfall, so dass sich das Minus dann nur zu 60 % steuerlich auswirkt, also mit anderen Einkünften verrechenbar ist.