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Schriftform gewahrt: Einspruch kann auch mit einfacher E-Mail eingelegt werden

Seit August 2013 steht "schwarz auf weiß" in der Abgabenordnung (AO) geschrieben, dass Einsprüche auch elektronisch eingereicht werden können. Damit hat der Gesetzgeber klargestellt, dass Bürger sich auch mit einer einfachen Mail ohne besondere elektronische Signatur gegen einen Verwaltungsakt (z.B. Steuerbescheid) wenden können.

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