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Mindestlohn: Dokumentationspflichten seit dem 01.08.2015 gelockert

Es gibt Neuigkeiten zum Thema Mindestlohn: Die Aufwände der Unternehmer wurden jetzt verringert. Zur Erfüllung der Aufzeichnungspflichten nach dem Mindestlohngesetz sind Unternehmer nämlich verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter zu dokumentieren. Bislang galt: Erst ab einer Grenze von mehr als 2.958 EUR brutto verstetigtem Arbeitsentgelt entfällt die Verpflichtung. Diese Einkommensschwelle wird mit der neuen Regelung, die seit dem 01.08.2015 gilt, ergänzt. Danach entfällt die Aufzeichnungspflicht bereits dann, wenn das verstetigte regelmäßige Arbeitsentgelt der letzten tatsächlich abgerechneten zwölf Monate nachweislich über 2.000 EUR brutto lag. Zeiten ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt bleiben bei der Berechnung des Zwölfmonatszeitraums unberücksichtigt.

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