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Nahrungsmittelentnahme: Finanzamt muss bei Schätzung individuelle Gegebenheiten berücksichtigen

Die Entnahme von Nahrungsmitteln aus dem unternehmerischen Bereich für den privaten Verzehr ist umsatzsteuerpflichtig. Damit Unternehmer nicht jede Entnahme einzeln aufzeichnen müssen, sieht die Finanzverwaltung pauschale monatliche Beträge vor. In einem Verfahren vor dem Bundesfinanzhof (BFH) ging es um diese Entnahmepauschalen bei einer Schlachterei mit einer Filiale, die zusätzlich Stände auf Wochenmärkten, einen Catering-Service und einen Mittagstisch betrieb. 

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Betriebsübertragung: Eine Aufsplittung in Teilbetriebe muss keine Betriebszerschlagung sein

Planen Sie als Unternehmer, Ihren Betrieb auf Angehörige zu übertragen, sollten Sie zuvor einen Beratungstermin mit uns vereinbaren. Andernfalls begeben Sie sich womöglich auf unbekanntes Terrain, auf dem Sie – auch unabhängig von der nahenden Erbschaft- und Schenkungsteuerreform – von allerlei unerfreulichen steuerlichen Folgen überrascht werden können.

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