Die Entnahme von Nahrungsmitteln aus dem unternehmerischen Bereich für den privaten Verzehr ist umsatzsteuerpflichtig. Damit Unternehmer nicht jede Entnahme einzeln aufzeichnen müssen, sieht die Finanzverwaltung pauschale monatliche Beträge vor. In einem Verfahren vor dem Bundesfinanzhof (BFH) ging es um diese Entnahmepauschalen bei einer Schlachterei mit einer Filiale, die zusätzlich Stände auf Wochenmärkten, einen Catering-Service und einen Mittagstisch betrieb.
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