Erben Sie steuerbegünstigtes oder gar -befreites Vermögen, können Sie den Wert des Nachlasses und damit die Erbschaftsteuer teilweise um die Schulden und Lasten kürzen, die wirtschaftlich mit der Erbschaft zusammenhängen. Abzugsfähig ist lediglich ein Betrag, der dem Verhältnis zwischen dem anzusetzenden Wert des geerbten Vermögens und seinem Wert vor Anwendung der Vergünstigung entspricht.
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Doppelbesteuerung: Französische Erbschaftsteuer ist nicht anrechenbar
Eine millionenschwere Großtante zu beerben, gehört aus finanzieller Sicht wohl zu den angenehmen Dingen des Lebens. Fällt dabei allerdings eine Erbschaftsteuer in Höhe von 76 % an, bleibt der erhoffte Geldsegen weitgehend aus.
Volljähriges Kind in Ausbildung: Die Summe der Freibeträge deckt den Mehraufwand der Eltern ab
Der Mehraufwand, der Eltern für den Unterhalt eines zu Ausbildungszwecken auswärtig untergebrachten volljährigen Kindes entsteht, wird derzeit in ausreichendem Maße steuerlich berücksichtigt. Mit diesem Urteil des Finanzgerichts Schleswig-Holstein (FG) verpuffen die Hoffnungen vieler Eltern, die ihren Aufwand für Unterkunft, Fahrten und Verpflegung ihres Kindes deutlich stärker von der Steuer absetzen wollen. Es bleibt also beim Ausbildungsfreibetrag von 924 EUR pro Jahr.
Zivilprozesskosten: Streit um Absetzbarkeit als außergewöhnliche Belastung
Unlängst hat der Bundesfinanzhof (BFH) seine langjährige Rechtsprechung zur steuerlichen Absetzbarkeit von Zivilprozesskosten zugunsten der Steuerzahler aufgegeben. Nach seinem Grundsatzurteil können gerichtlich streitende Bürger die Aufwendungen, die ihnen durch den Zivilprozess entstehen, unabhängig vom Sachverhalt als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigen, wenn der Prozess
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