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Außergewöhnliche Belastung: Kosten für ausländischen Rechtsanwalt und Reisen sind absetzbar

Die Kosten eines ausländischen Rechtsanwalts, den man in einem Scheidungsfolgenverfahren beauftragt, und der Reisen, die mit diesem Verfahren zusammenhängen, sind als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig. Das gilt nach Auffassung des Finanzgerichts Schleswig-Holstein (FG), soweit man sich dem Verfahren ohne jeden eigenen Gestaltungsspielraum zu stellen hat und die Höhe der Kosten nach landestypischen Gesichtspunkten angemessen ist. Dann können die mit der Ehescheidung zusammenhängenden Gerichts-, Neben- und Anwaltskosten in vollem Umfang steuerlich geltend gemacht werden, so etwa die Aufwendungen

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