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Photovoltaik: Berechtigung zum Vorsteuerabzug bei Anbringung einer tritt- und druckfesten Dämmung

Als Unternehmer können Sie Ihre gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer für Leistungen, die von einem anderen Unternehmer für Ihr Unternehmen ausgeführt worden sind, als Vorsteuer abziehen. Voraussetzung für den Vorsteuerabzug ist ein direkter und unmittelbarer Zusammenhang zwischen den von Ihnen geltend gemachten Vorsteuerbeträgen und den ausgeführten steuerpflichtigen Ausgangsumsätzen. Wann aber liegt dieser Zusammenhang vor?

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Werbungskosten: Auch nachträgliche Vermietungsaufwendungen sind abziehbar

Verkaufen Sie Ihre Mietimmobilie und reicht der Verkaufserlös nicht aus, um die noch auf dem Haus lastenden Kredite zu tilgen, können Sie die weiterhin anfallenden Schuldzinsen als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geltend machen. Allerdings gewährt Ihnen die Finanzverwaltung diese Möglichkeit nur dann, wenn der Hausverkauf innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist erfolgt ist. Ist diese Frist überschritten, werden Schuldzinsen für eine veräußerte Mietimmobilie nicht als Werbungskosten anerkannt.

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Investmentfonds: Beratungsleistungen für Fonds unterliegen nicht der Umsatzsteuer

Als Kapitalanleger hat man normalerweise mit der Umsatzsteuer keine Berührung. Auch die Banken zahlen im Regelfall auf ihre Dienstleistungen keine Umsatzsteuer. Gleiches gilt für die Dienstleistungen einer Kapitalanlagegesellschaft im Rahmen der Verwaltung eines Fondsvermögens. Ungeklärt war jedoch bislang, ob Umsatzsteuer anfällt, wenn die Kapitalanlagegesellschaft Dienstleistungen Dritter in Anspruch nimmt.

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