News

Verdeckte Gewinnausschüttung: Verkauf von Forderung an nahestehende Personen ist kein Gestaltungsmissbrauch

Im Zusammenhang mit der Übertragung von GmbH-Anteilen sind auch Gesellschafterforderungen oftmals Kaufgegenstand. In einem aktuell vor dem Finanzgericht Schleswig-Holstein (FG) entschiedenen Fall wurden Anteile an einer GmbH an einen fremden Dritten verkauft. Neben den Anteilen wurden auch Gesellschafterforderungen der bisherigen Anteilsinhaber veräußert. Allerdings erwarb nicht der neue Gesellschafter die Forderungen, sondern dessen Ehefrau. Diese trat als Erwerberin der Forderungen auf und zahlte nur einen Bruchteil des Darlehensnennwerts als Kaufpreis.

More
Veräußerungsgewinn: Berücksichtigung von Veräußerungskosten und nachträglichen Kaufpreisveränderungen

Neben Dividenden, die zwischen zwei Kapitalgesellschaften gezahlt werden, sind auch Veräußerungen von Beteiligungen (an Kapitalgesellschaften) durch ihre Muttergesellschaften grundsätzlich zu 95 % von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit. Bei der Berechnung dieser 95%igen Steuerfreiheit sind allerdings auch die Veräußerungskosten zu berücksichtigen.

More
Schutz vor Datenklau: Betriebsprüfer muss Besteuerungsdaten zeitnah von seinem Laptop löschen

Bei vielen Unternehmern stellt sich ein mulmiges Gefühl ein, wenn der Betriebsprüfer die digitalisierten Steuerdaten des Betriebs auf seinen Laptop lädt. Denn verlässt der Prüfer die geschützten Amts- oder Geschäftsräume, geht mit ihm auch der komplette "Datenschatz" der Firma auf Reisen. Nicht auszudenken, wenn die Informationen durch einen Diebstahl in die falschen Hände geraten.

More
Wohnungsunternehmen: Nur ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb wird verschont

Der neue Entwurf zum Erbschaftsteuergesetz wird bereits seit einiger Zeit heftig diskutiert. Doch obwohl die Besteuerung von Unternehmensvermögen geändert werden soll, wird sich bei Wohnungsunternehmen nach derzeitigem Stand nichts Grundsätzliches ändern. Bei diesen gilt bereits nach dem noch aktuellen Erbschaftsteuergesetz, dass eine Verschonung von der Steuer die Ausnahme und eine Versteuerung die Regel ist.

More