In Deutschland leben rund 1,6 Mio. alleinerziehende Mütter und Väter. Sie müssen häufig allein für die Lebenshaltungskosten aufkommen und können nicht vom günstigen Splittingtarif für Verheiratete profitieren. Auch wenn der Kindesunterhalt ihnen hilft, die laufenden Kosten zu decken, ist ihr finanzielles Korsett doch häufig sehr eng geschnürt, weil sie oft nur einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen können.
Gesetzliche Rentner: FinMin veröffentlicht Broschüre zur Rentenbesteuerung
Mit dem Alterseinkünftegesetz hat der Gesetzgeber die Besteuerung von Altersbezügen in 2004 grundlegend reformiert und einen schrittweisen Übergang hin zu einer nachgelagerten Rentenbesteuerung eingeleitet.
Forschung: Steuerliche Förderung per Gesetz kommt bald
Das Land der Dichter und Denker hängt im internationalen technologischen Vergleich doch deutlich hinterher. Dies zeigt die internationale Statistik für Patentanmeldungen und Nobelpreise (im Zeitreihenvergleich) eindrucksvoll. Die aktuelle Bundesregierung hat dies – auch angesichts akuter Themen wie Klimawandel und Elektromobilität – als wichtiges Thema identifiziert und sich Gedanken über die Weiterentwicklungsmöglichkeiten gemacht.
Aussetzung der Vollziehung: Zinsen von 6 % pro Jahr sind verfassungskonform
Im Fall eines Einspruchs bleibt eine Steuernachzahlung, die sich aus dem angefochtenen Bescheid ergibt, zunächst weiterhin fällig. Sofern das Finanzamt dem Einspruch nicht innerhalb der (regelmäßig vierwöchigen) Zahlungsfrist abhilft, muss der Einspruchsführer die Steuer also zunächst zahlen. Folgt das Amt dem Einspruchsbegehren später, erstattet es die zu viel gezahlte Steuer wieder zurück. Will der Einspruchsführer die strittige Steuer auch nicht vorübergehend zahlen, kann er beim Amt einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen und die strittigen Steuerforderungen damit solange "einfrieren" lassen, bis über den Einspruch entschieden ist.