Category Archives: Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Dienstwagen: Geldwerter Vorteil wird auch ohne tatsächliche Privatnutzung angesetzt

Bisher galt die Regel, dass ein Arbeitnehmer einen vom Arbeitgeber für Privatfahrten überlassenen Dienstwagen auch tatsächlich für solche Fahrten nutzt. Dieser sogenannte Anscheinsbeweis berechtigte das Finanzamt, einen (lohn)steuerlichen Vorteil für die private Pkw-Nutzung anzusetzen – häufig nach der sogenannten 1-%-Regelung. Der Arbeitnehmer konnte diesen Anscheinsbeweis jedoch durch einen Gegenbeweis entkräften – er hatte also die Möglichkeit, eine unterbliebene Privatnutzung des Dienstwagens zu beweisen und so den Ansatz eines steuererhöhenden Nutzungsvorteils abzuwenden. Dies gelang ihm in der Vergangenheit, indem er beispielsweise auf einen gleichwertigen Pkw im Privatvermögen verwies, mit dem er seine privaten Fahrten erledigte.

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Doppelte Haushaltsführung: Familienheimfahrten sind auch ohne eigenen Aufwand abziehbar

Arbeitnehmer, die einen doppelten Haushalt unterhalten, dürfen eine Familienheimfahrt pro Woche als Werbungskosten abziehen. Das Finanzamt gewährt für diese Fahrten die Entfernungspauschale von 0,30 EUR pro Entfernungskilometer. Sofern der Arbeitnehmer für die Heimfahrten aber steuerfreie Reisekostenvergütungen oder steuerfreie Sachbezüge (z.B. Freifahrten des Arbeitgebers) erhalten hat, mindern diese Gelder die abzugsfähigen Werbungskosten.

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Hochwasserschäden: Fiskus hilft Selbständigen durch steuerliche Billigkeitsmaßnahmen

Sind Ihnen durch das Hochwasser im Juni dieses Jahres Schäden im unternehmerischen Bereich entstanden, hilft Ihnen der Fiskus durch steuerliche Billigkeitsmaßnahmen. Dazu haben die Finanzministerien der betroffenen Bundesländer – beispielsweise von Baden-Württemberg, Sachsen und Brandenburg – entsprechende Richtlinien erlassen.

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