Wenn Arbeitnehmer oder Selbständige ein häusliches Arbeitszimmer unterhalten, dürfen sie bestimmte Kosten ihres Hauses oder ihrer Wohnung anteilig steuermindernd geltend machen. Der absetzbare Anteil wird dann nach dem Verhältnis der Fläche des häuslichen Arbeitszimmers zur Gesamtwohnfläche ermittelt.
In Deutschland werden rund 60 % aller Mietwohnungen von Privatpersonen vermietet. Die steigenden Miet- und Immobilienpreise in vielen Städten haben Immobilieninvestments in den vergangenen Jahren lukrativ gemacht. Auch steuerlich kann eine Vermietung lohnen, denn private Vermieter können nahezu alle Ausgaben rund um ihr Mietobjekt als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung absetzen.
Wird ein Mietobjekt fremdfinanziert, können Vermieter die anfallenden Schuldzinsen als Werbungskosten bei ihren Einkünften aus Vermietung und Verpachtung absetzen. Wird das Darlehen später durch ein neues Darlehen abgelöst, können auch die Schuldzinsen für dieses sogenannte Umschuldungsdarlehen abgesetzt werden, weil der Veranlassungszusammenhang mit der Vermietung fortbesteht.
Um spätere Erbstreitigkeiten zwischen den Kindern zu vermeiden, kann es sinnvoll sein, bereits zu Lebzeiten einen Teil seines Vermögens weiterzugeben. Wenn das Vermögen vor allem aus einem landwirtschaftlichen Betrieb mit Grundbesitz besteht, wird es häufig aufgeteilt. So auch in einem Streitfall vor dem Finanzgericht Münster (FG), bei dem die Richter entscheiden mussten, ob die Eigentümerin steuerlich gesehen ihren (zuvor verkleinerten) landwirtschaftlichen Betrieb auf eine ihrer Töchter übertragen oder ob sie den Betrieb durch die zeitgleiche Übertragung sämtlichen Grundbesitzes auf ihre beiden Töchter zerschlagen hat.