Category Archives: Einkommensteuer

Fahrtkosten eines Selbständigen: Fahrten zum Hauptauftraggeber erlauben voll abziehbare Betriebsausgaben

Wollen Sie als selbständiger Unternehmer oder Freiberufler Ihre Kosten für die Fahrten zu Ihrem Hauptauftraggeber als Betriebsausgaben abziehen, müssen Sie sich nicht auf die Entfernungspauschale beschränken wie bei den Fahrten zwischen Ihrer Wohnung und der Betriebsstätte. Das Finanzgericht Münster (FG) vertritt für einen Streitfall aus dem Jahr 2009 nämlich die Auffassung, dass die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) zur "regelmäßigen Arbeitsstätte" bei der Auslegung des Begriffs "Betriebsstätte" entsprechend anzuwenden ist. Der für Arbeitnehmereinkünfte zuständige Senat des BFH hatte entschieden, dass die betriebliche Einrichtung eines Kunden des Arbeitgebers keine regelmäßige Arbeitsstätte des Arbeitnehmers darstellt – selbst dann nicht, wenn dieser längerfristig beim Kunden eingesetzt ist.

More
Gewerblicher Grundstückshandel: Auch Einbringung in Gesellschaft kann Steuerpflicht auslösen

Die sogenannte Drei-Objekt-Grenze wurde entwickelt, um steuerfreie Erträge aus der privaten Vermögensverwaltung von steuerpflichtigen Einkünften aus Gewerbebetrieb abzugrenzen. Sie besagt, dass ein gewerblicher Grundstückshandel – und keine private Vermögensverwaltung mehr – vorliegt, wenn ein Grundstückseigentümer innerhalb von fünf Jahren mehr als drei Objekte in zeitlicher Nähe zu deren Anschaffung, Herstellung oder grundlegender Modernisierung wieder verkauft. Die Veräußerungsgewinne führen dann zu gewerblichen Einkünften.

More
Auskehrung von Stammkapital: Liquidationsverlust ist nur zu 60 % abzugsfähig

Einnahmen aus dem Verkauf von privat gehaltenen Anteilen eines Gesellschafters an einer Kapitalgesellschaft – etwa einer GmbH – sind nur dann als gewerbliche Einkünfte steuerpflichtig, wenn der Gesellschafter zu mindestens 1 % am Unternehmen beteiligt war. Im Fall einer solchen "wesentlichen Beteiligung" werden die Gewinne zu  60 % steuerlich erfasst und bleiben zu 40 % steuerfrei. Dieses sogenannte Teileinkünfteverfahren gilt auch im Verlustfall, so dass sich das Minus dann nur zu 60 % steuerlich auswirkt, also mit anderen Einkünften verrechenbar ist.

More