Category Archives: Einkommensteuer

Fahrtkosten des Arbeitnehmers: Volle Kürzung der Entfernungspauschale bei kostenloser Jahresnetzkarte

Erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber steuerfrei, kostenlos und ganzjährig eine Jahresnetzkarte für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, ist diese Vergünstigung auf die Entfernungspauschale bei der Einkommensteuer in vollem Umfang anzurechnen. Das gilt jedenfalls dann, wenn Sie die Jahresnetzkarte auch tatsächlich nutzen.

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Leiharbeitnehmer: Keine regelmäßige Arbeitsstätte selbst bei gleichbleibendem Einsatzort

Es war eine Schrecksekunde für die Leiharbeitsbranche, als das Finanzgericht Düsseldorf (FG) im Jahr 2012 entschied, dass Leiharbeiter an ihrem Einsatzort eine regelmäßige Arbeitsstätte begründen, wenn sie dort über mehrere Jahre tätig sind. Die Finanzrichter erklärten damals, dass Leiharbeiter bei einem über mehrere Jahre gleichbleibenden Arbeitsort auf einen Fortbestand dieser Verhältnisse vertrauen können, so dass sie mit der Zeit in eine regelmäßige Arbeitsstätte "hineinwachsen". Dass sie nach den arbeitsvertraglichen Regelungen jederzeit an einem anderen Ort eingesetzt werden können, war für das FG eher zweitrangig.

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Verdecktes Treuhandverhältnis: Fünfjährigem Gesellschafter kann keine verdeckte Gewinnausschüttung zugerechnet werden

Kapitaleinkünfte aus einer verdeckten Gewinnausschüttung werden dem Anteilseigner zugerechnet, also grundsätzlich dem zivilrechtlichen Eigentümer der Anteile. Bei einem steuerlich anzuerkennenden Treuhandverhältnis tritt an dessen Stelle jedoch der Treugeber. Diese Verlagerung infolge eines Treuhandverhältnisses tritt nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) jedoch nur ein, wenn der Eigentümer komplett von seiner Verfügungsmacht über die Anteile abgeschnitten ist und der Treugeber eine so beherrschende Stellung innehat, dass das rechtliche Eigentum bzw. die rechtliche Inhaberschaft nur noch als eine "leere Hülle" erscheint.

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Auflösungsverlust: "Kniff" mit Darlehensablösung ist steuerlicher Gestaltungsmissbrauch

Wenn Sie eine rechtliche Gestaltung nur deshalb wählen, um einen gesetzlich nicht vorgesehenen Steuervorteil einzustreichen und dabei keinerlei außersteuerliche Motive verfolgen, kann das Finanzamt Ihnen einen steuerlichen Gestaltungsmissbrauch unterstellen. In diesem Fall wird Ihre rechtliche Gestaltung steuerlich nicht anerkannt.

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