Durch die Unwetter mit Hochwasser in der Zeit von Ende Mai bis Anfang Juni 2024 sind in weiten Teilen Bayerns beträchtliche Schäden entstanden. Die mit deren Beseitigung verbundenen Kosten haben zahlreiche Steuerpflichtige vor erhebliche finanzielle Belastungen gestellt. Als Reaktion auf die Hochwasserkatastrophe hatte das bayerische Kabinett daher am 04.06.2024 ein umfangreiches Soforthilfe-Paket verabschiedet, um den Geschädigten durch steuerliche Maßnahmen Unterstützung beim Wiederaufbau zu bieten. Dieses Paket wurde Ende Juni um umsatzsteuerliche Maßnahmen erweitert.
Wenn Immobilien des Privatvermögens innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist veräußert werden, muss der erzielte Veräußerungspreis abzüglich der ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten und der Veräußerungskosten als Gewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften versteuert werden. Eine die Zehnjahresfrist auslösende Anschaffung liegt auch vor, wenn eine betriebliche Immobilie durch Entnahme in das Privatvermögen gelangt. Für die Ermittlung des Gewinns sind dann nicht die ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Überträgers heranzuziehen, sondern der bei der Überführung aus dem Betriebsvermögen angesetzte Entnahmewert.
Schon in den ersten Frühlingstagen leiden viele Pollenallergiker: Eine laufende Nase, Niesanfälle, Müdigkeit und sogar Atemnot setzen ein und sorgen alljährlich dafür, dass sie sich nicht länger sorglos in der freien Natur bewegen können.
Ein großer Unterschied zwischen Freiberuflern und Gewerbetreibenden ist im Steuerrecht die Gewerbesteuer. Diese fällt bei einem Freiberufler nämlich nicht an. Es kann jedoch sein, dass ein Freiberufler aufgrund einer teils gewerblichen Tätigkeit doch vollumfänglich gewerbesteuerpflichtig wird. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (FG) musste in einem Fall entscheiden, in dem eine Freiberufler-Gemeinschaftspraxis im Nachhinein als gewerblich eingestuft wurde.