Als Unternehmer können Sie Ihre gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer für Leistungen, die von einem anderen Unternehmer für Ihr Unternehmen ausgeführt worden sind, als Vorsteuer abziehen. Voraussetzung für den Vorsteuerabzug ist ein direkter und unmittelbarer Zusammenhang zwischen den von Ihnen geltend gemachten Vorsteuerbeträgen und den ausgeführten steuerpflichtigen Ausgangsumsätzen. Wann aber liegt dieser Zusammenhang vor?
Finanzverwaltung lenkt ein: Hausboote dürfen umsatzsteuerfrei vermietet werden
Die Wohnungsnot in Großstädten macht erfinderisch: Wenn Wohnraum an Land knapp und teuer ist, weichen die Menschen auf das Wasser aus – und beziehen Hausboote. Was in Amsterdam längst zum Stadtbild gehört, ist mittlerweile auch in einigen deutschen Metropolen zu beobachten.
Werbungskosten: Auch nachträgliche Vermietungsaufwendungen sind abziehbar
Verkaufen Sie Ihre Mietimmobilie und reicht der Verkaufserlös nicht aus, um die noch auf dem Haus lastenden Kredite zu tilgen, können Sie die weiterhin anfallenden Schuldzinsen als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geltend machen. Allerdings gewährt Ihnen die Finanzverwaltung diese Möglichkeit nur dann, wenn der Hausverkauf innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist erfolgt ist. Ist diese Frist überschritten, werden Schuldzinsen für eine veräußerte Mietimmobilie nicht als Werbungskosten anerkannt.
Baukosten: Schon die Empfehlung eines Bauleiters löst Grunderwerbsteuer aus
Aufgrund der strikten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs müssen Käufer immer häufiger sowohl für den Grund und Boden als auch für das darauf errichtete Gebäude Grunderwerbsteuer bezahlen: Die Steuer fällt also auf den gesamten Kaufpreis des schlüsselfertigen Objekts an. Je nach Bundesland liegt der Steuersatz zwischen 3,5 % (z.B. Bayern) und 5,5 % (z.B. im Saarland).