Wann ist die Tätigkeit eines Aufsichtsratsmitglieds als unternehmerisch bzw. nichtunternehmerisch einzuordnen? Mit Schreiben vom 08.07.2021 hatte sich das Bundesfinanzministerium (BMF) zu dieser Thematik geäußert. Noch früher, im Jahr 2019, hatte der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass das Mitglied eines Aufsichtsrats, das aufgrund einer nichtvariablen Festvergütung kein Vergütungsrisiko trägt, nicht als Unternehmer tätig ist. Als Begründung führte der BFH aus, dass das Aufsichtsratsmitglied bei einer Festvergütung kein wirtschaftliches Risiko trage und somit nicht selbständig handle. Der BFH hatte sich mit diesem Urteil der Auffassung des Europäischen Gerichtshofs angeschlossen und seine bis dahin geltende Rechtsprechung aufgegeben. Das BMF setzte die BFH-Rechtsprechung mit dem erwähnten Schreiben vom 08.07.2021 um.
Das Statistische Bundesamt (Destatis) hat kürzlich die Umsatzsteuer-Voranmeldungen für 2020 - des ersten "Corona-Jahres" - statistisch ausgewertet und mit den Umsatzsteuer-Voranmeldungen des Jahres 2019 verglichen. Die Auswertung zeigt, dass die Corona-Krise die einzelnen Wirtschaftszweige in Deutschland sehr unterschiedlich getroffen hat:
Die Liste der Goldmünzen, die für das Jahr 2022 die Kriterien der Mehrwertsteuersystem-Richtlinie erfüllen, wurde von der Europäischen Kommission am 03.11.2021 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Am 15.12.2021 hat die Europäische Kommission zudem eine Berichtigung der deutschen Sprachfassung dieser Liste im Amtsblatt der EU bekanntgegeben. Das Bundesfinanzministerium hat einen Abdruck dieser Liste sowie einen Abdruck der Berichtigung der deutschen Sprachfassung veröffentlicht.
Das Corona-Virus ist für viele Unternehmen im In- und Ausland inzwischen zu einer echten Herausforderung geworden. Die Folgen für das Wirtschaftsleben sind derzeit noch nicht absehbar. Dass zahlreiche Unternehmen in schwere wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten werden, dürfte jedoch klar sein.