Beauftragen Sie einen Handwerker, in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus Reparaturen durchzuführen, können Sie die in der Rechnung enthaltenen Lohnkosten bei der Einkommensteuererklärung steuermindernd berücksichtigen. Da die Finanzverwaltung Schwarzarbeit eindämmen will, darf eine solche Rechnung nicht bar bezahlt werden, sondern muss über ein Bankkonto laufen. Im Streitfall hatte der Kläger die Rechnung aber nicht über sein Bankkonto bezahlt, sondern sie wurde als Verbindlichkeit seinem Gesellschafterkonto belastet. Ist das für eine Steuerermäßigung ausreichend? Das musste das Finanzgericht Thüringen (FG) entscheiden.
Viele Einzelhändler bieten ihren Kunden Bonuskarten an, mit denen sie Punkte sammeln können, die sich dann bei späteren Einkäufen einlösen, gegen Prämien eintauschen oder spenden lassen. Ein solches Rabattsystem hat der Bundesfinanzhof (BFH) nun aus umsatzsteuerlicher Sicht näher beleuchtet.
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am 18.03.2020 ein Schreiben zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Miet- und Leasingverträgen als Lieferung oder sonstige Leistung veröffentlicht. Die Regelungen des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses sind in diesem Zusammenhang angepasst worden.
Wenn Sie einen Gewerbebetrieb haben und Gewerbesteuer zahlen müssen, kann als Basis für die Ermittlung der Gewerbesteuer der nach dem Einkommensteuergesetz ermittelte Gewerbeertrag genutzt werden. Früher hatte der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass für die Gewerbesteuer auch Sondervergütungen zu berücksichtigen sind. Das sind zum Beispiel Vergütungen, die ein KG-Gesellschafter für seine Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft erhält. Nachdem der BFH diesbezüglich seine Rechtsprechung änderte, verankerte der Gesetzgeber die Hinzurechnung im Gesetz. In einem vom Finanzgericht Hamburg (FG) entschiedenen Streitfall stellte sich die Frage, wie Sondervergütungen zu behandeln sind, wenn der Gewerbebetrieb mittlerweile aufgegeben wurde.