Verkaufen Sie als deutscher Unternehmer Waren ins EU-Ausland, ist dieser Vorgang als innergemeinschaftliche Lieferung grundsätzlich von der deutschen Umsatzsteuer befreit. Das gilt allerdings nur, wenn der Empfänger ebenfalls Unternehmer ist und die Waren für sein Unternehmen gekauft hat. Zudem müssen Sie gegenüber dem Fiskus nachweisen, dass die gelieferte Ware auch tatsächlich aus Deutschland in das andere EU-Land "gelangt" ist.
Hochwasserschäden: Fiskus hilft Selbständigen durch steuerliche Billigkeitsmaßnahmen
Sind Ihnen durch das Hochwasser im Juni dieses Jahres Schäden im unternehmerischen Bereich entstanden, hilft Ihnen der Fiskus durch steuerliche Billigkeitsmaßnahmen. Dazu haben die Finanzministerien der betroffenen Bundesländer – beispielsweise von Baden-Württemberg, Sachsen und Brandenburg – entsprechende Richtlinien erlassen.
Handelsvertreter: Laufende Entschädigungszahlungen bei Wechsel sind nicht steuerbegünstigt
Beendet ein selbständiger Handelsvertreter seine Vertretung und übernimmt anschließend eine andere, stellt dieser Wechsel keine tarifbegünstigte Betriebsaufgabe dar. Aus diesem Grund unterliegen regelmäßige Zahlungen, die er anlässlich der Nichtausübung seiner Vertretertätigkeit – beispielsweise bis zur regulären Beendigung des Handelsvertretervertrags – als Entschädigung erhält, grundsätzlich nicht dem ermäßigten Einkommensteuersatz.