Prüfingenieure, die Hauptuntersuchungen und Sicherheitsprüfungen durchführen, üben eine freiberufliche Tätigkeit aus, so dass sie nicht der Gewerbesteuer unterliegen. Voraussetzung hierfür ist aber, dass sie ihre Tätigkeit leitend und eigenverantwortlich ausüben.
Ist ein Steuerbescheid an Sie gerichtet, sind Sie der sogenannte Inhaltsadressat. Sie sind dann der Steuerschuldner und müssen im Bescheid korrekt und eindeutig bezeichnet sein. Nennt das Finanzamt einen falschen Inhaltsadressaten, ist der Bescheid unwirksam. Bei einer einzigen Person ist das noch einfach, aber wie sieht es bei mehreren Adressaten aus? Über die Frage, wer bei einer Erbschaft im Steuerbescheid angegeben werden muss und wer nicht, hat das Finanzgericht Münster (FG) entschieden.
Ist ein Steuerbescheid an Sie gerichtet, sind Sie der sogenannte Inhaltsadressat. Sie sind dann der Steuerschuldner und müssen im Bescheid korrekt und eindeutig bezeichnet sein. Nennt das Finanzamt einen falschen Inhaltsadressaten, ist der Bescheid unwirksam. Bei einer einzigen Person ist das noch einfach, aber wie sieht es bei mehreren Adressaten aus? Über die Frage, wer bei einer Erbschaft im Steuerbescheid angegeben werden muss und wer nicht, hat das Finanzgericht Münster (FG) entschieden.
Unternehmer, die im EU-Ausland ansässig sind und hierzulande keine Umsatzsteuer schulden, können sich die im Inland gezahlte Vorsteuer über das Vorsteuervergütungsverfahren beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erstatten lassen.