Kapitaleinkünfte aus einer verdeckten Gewinnausschüttung werden dem Anteilseigner zugerechnet, also grundsätzlich dem zivilrechtlichen Eigentümer der Anteile. Bei einem steuerlich anzuerkennenden Treuhandverhältnis tritt an dessen Stelle jedoch der Treugeber. Diese Verlagerung infolge eines Treuhandverhältnisses tritt nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) jedoch nur ein, wenn der Eigentümer komplett von seiner Verfügungsmacht über die Anteile abgeschnitten ist und der Treugeber eine so beherrschende Stellung innehat, dass das rechtliche Eigentum bzw. die rechtliche Inhaberschaft nur noch als eine "leere Hülle" erscheint.
Auflösungsverlust: "Kniff" mit Darlehensablösung ist steuerlicher Gestaltungsmissbrauch
Wenn Sie eine rechtliche Gestaltung nur deshalb wählen, um einen gesetzlich nicht vorgesehenen Steuervorteil einzustreichen und dabei keinerlei außersteuerliche Motive verfolgen, kann das Finanzamt Ihnen einen steuerlichen Gestaltungsmissbrauch unterstellen. In diesem Fall wird Ihre rechtliche Gestaltung steuerlich nicht anerkannt.
Vorsteuerabzug: Wartezimmerliteratur gilt immer als Privatvergnügen
Versuchen auch Sie, die Wartezeit Ihrer Kunden bzw. Patienten zu verkürzen, indem Sie sie mit einer umfangreichen Auswahl an Wartezimmerliteratur versorgen? Und haben Sie auch schon einmal darüber nachgedacht, die Vorsteuer aus den Eingangsrechnungen zu den bunten Blättern zu ziehen? Schließlich wird dieser Service von den Kunden heutzutage als selbstverständlich vorausgesetzt.
Risiko Scheinunternehmer: Hessische Finanzämter dürfen die Unternehmereigenschaft nicht bescheinigen
Als Unternehmer können Sie die Umsatzsteuer, die Sie an andere Unternehmer gezahlt haben, als Vorsteuer abziehen.