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Privatunterricht: Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet

Die EU-Kommission hat kürzlich eine Entscheidung im Rahmen von Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland gefällt und Deutschland zur Einhaltung der EU-Mehrwertsteuervorschriften für Privatunterricht aufgefordert. Um in den Genuss der Mehrwertsteuerbefreiung zu kommen, müssen Privatlehrer in Deutschland eine Bescheinigung vorlegen. Aus dieser von der zuständigen Landesbehörde auszustellenden Bescheinigung muss hervorgehen, dass die Unterrichtsleistungen auf einen Beruf oder eine vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts abzulegende Prüfung vorbereiten.

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Einkommensteuererklärung 2023: Wie sich die Kosten für Homeoffice und Arbeitszimmer absetzen lassen

Wer in den eigenen vier Wänden arbeitet, kann seine Raumkosten in der Regel steuerlich als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzen. Erwerbstätige, die im häuslichen Arbeitszimmer den Mittelpunkt ihrer gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit haben, dürfen ihre Raumkosten ab 2023 entweder

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Im konkreten Fall: Anforderung des zeitnahen Führens eines Fahrtenbuchs

Nutzen Sie als Geschäftsführer oder einer Ihrer Beschäftigten einen Firmenwagen auch privat, muss der Privatanteil als geldwerter Vorteil versteuert werden. Dieser Anteil kann auf verschiedene Arten ermittelt werden: entweder konkret anhand des Verhältnisses der gefahrenen Privatkilometer zu den Gesamtkilometern oder aber pauschal nach der sogenannten 1-%-Regelung. Zur Ermittlung der tatsächlich gefahrenen Privatkilometer muss ein Fahrtenbuch geführt werden – unter Umständen auch in elektronischer Form. Das Finanzgericht Düsseldorf (FG) musste darüber entscheiden, ob die hierzu in einem Streitfall genutzte Software den Anforderungen genügte.

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Handel mit Kryptowährungen: Finanzämter nehmen schwarze Schafe ins Visier

Die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen stellte im Jahr 2023 ein Auskunftsersuchen an eine Krypto-Handelsplattform und erhielt daraufhin die Daten zahlreicher Nutzer, die auf dieser Plattform mit Kryptowährungen handelten. Es ist zu erwarten, dass die nordrhein-westfälische Finanzverwaltung die Datenpakete auch an die Finanzverwaltungen anderer Bundesländer weitergibt. Nutzer, die ihre Gewinne bislang nicht oder nur unvollständig versteuert haben, geraten nun also ins Visier des Fiskus.

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