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Bürokratieentlastungsgesetz: Wertgrenze für Kleinbetragsrechnungen bleibt bei 150 EUR

In der Ausgabe 10/15 ist uns leider ein Fehler unterlaufen: Die Erhöhung der Wertgrenze für Kleinbetragsrechnungen auf 300 EUR hat es aus der Entwurfsfassung nicht in den finalen Gesetzestext geschafft. Es bleibt also dabei, dass eine vereinfachte Rechnung nur bei Kleinbeträgen bis 150 EUR zum Vorsteuerabzug berechtigt.

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Zivilprozesskosten: "Rolle rückwärts" des BFH erschwert Kostenabzug

Eine komplette Kehrtwende hat der Bundesfinanzhof (BFH) jetzt zu der Frage vollzogen, wann Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig sind. Noch im Jahr 2011 hatte das Gericht die Abzugsvoraussetzungen gelockert und entschieden, dass Bürger entsprechende Kosten immer dann abziehen können, wenn die Prozessführung hinreichende Erfolgsaussichten hat und nicht mutwillig erscheint. Diese Rechtsprechungsgrundsätze erleichterten den Kostenabzug in der Praxis erheblich, denn sie brachen mit der bisherigen Regel, nach der Zivilprozesskosten nur bei existenzieller Bedeutung des Prozesses abgezogen werden konnten.

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