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Vergnügungsteuer: Drastische Erhöhung in Berlin war zulässig

Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg (FG) sieht keine verfassungsrechtlichen Probleme im Zusammenhang mit der Erhöhung des Vergnügungsteuersatzes in Berlin. Mit Wirkung zum 01.01.2011 hatte das Bundesland die Steuer von 11 % auf 20 % angehoben. Nun hat das FG die Erhöhung schon zum zweiten Mal als rechtmäßig beurteilt und die Bedenken der Kläger zurückgewiesen.

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Außenprüfung: Wann darf ein Zeitreihenvergleich vorgenommen werden?

Insbesondere bei Betriebsprüfungen in der Gastronomiebranche setzen die Finanzämter häufig einen sogenannten Zeitreihenvergleich ein. Bei dieser Schätzungsmethode zerlegt der Prüfer die jährlichen Erlöse und Wareneinkäufe in kleine Einheiten (meist Wochenzeiträume) und ermittelt für jede Woche das Verhältnis zwischen Erlösen und Einkäufen (sogenannter Rohgewinnaufschlagsatz). Die Finanzverwaltung geht davon aus, dass der höchste Rohgewinnaufschlagsatz, der sich in einem beliebigen Zehnwochenzeitraum ergibt, auf das gesamte Wirtschaftsjahr übertragen werden kann, so dass dem geprüften Unternehmer häufig erhebliche steuererhöhende Hinzuschätzungen drohen.

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Falscher Steuerausweis: Berichtigung wirkt nicht auf Zeitpunkt der Rechnungserstellung zurück

Das Prinzip ist ganz einfach: Wer in einer Rechnung Umsatzsteuer ausweist, schuldet den ausgewiesenen Steuerbetrag und muss ihn an das Finanzamt abführen. Die Fehlerquellen in diesem Zusammenhang sind dennoch vielfältig. Beispielsweise kann ein falscher Steuersatz angewendet und damit ein unrichtiger Steuerbetrag ausgewiesen werden.

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