Ob ein Arbeitnehmer eine erste Tätigkeitsstätte hat, ist aus steuerlicher Sicht sehr bedeutsam, denn von dieser Frage hängt ab, in welcher Höhe er für seine Pendelfahrten zur Arbeit Werbungskosten abziehen oder sein Arbeitgeber steuerfreie Reisekostenerstattungen leisten kann.
Befristetes Arbeitsverhältnis: Leiharbeitnehmer begründet nach Wechsel des Entleihers keine erste Tätigkeitsstätte
Ob ein Arbeitnehmer eine erste Tätigkeitsstätte unterhält und deshalb seine Fahrtkosten zum Arbeitsort nur mit der Entfernungspauschale von 0,30 EUR je Entfernungskilometer abziehen kann (statt nach Reisekostengrundsätzen mit 0,30 EUR pro gefahrenem Kilometer), entscheidet sich primär nach den dienst- oder arbeitsrechtlichen Festlegungen des Arbeitgebers.
Elektronisches Fahrtenbuch: Ein Diktiergerät ist nicht ordnungsgemäß
Führen Sie ein Fahrtenbuch für die Versteuerung eines privat genutzten Firmenwagens? Egal ob Sie Unternehmer oder Angestellter sind – Ihr Fahrtenbuch dürfte dem Papierheft eines beliebigen anderen Fahrers stark ähneln. Zumindest war das bis vor einigen Jahren so.
Straftat mit privater Bereicherung: Kein Abzug der Schadenersatzzahlung als Werbungskosten
In einem schon einige Jahre zurückliegenden Fall des Finanzgerichts Köln (FG) war der Kläger Vorstandsmitglied und Aktionär einer AG. Er war aufgrund falscher Bilanzen und einer darauf basierenden zu hohen Dividendenausschüttung vom Insolvenzverwalter der AG verklagt worden. Seine Schadenersatzzahlung wollte der Kläger daraufhin als Werbungskosten geltend machen und damit seine Einkünfte mindern.