Die Erbschaftsteuer wird je nach anzuwendender Steuerklasse und Höhe des steuerpflichtigen Erwerbs mit folgenden Prozentsätzen erhoben:
Erbschaftsteuer: Prozentsätze sind einheitlich auf den gesamten Erwerb anzuwenden
Die Erbschaftsteuer wird je nach anzuwendender Steuerklasse und Höhe des steuerpflichtigen Erwerbs mit folgenden Prozentsätzen erhoben:
Schenkungsteuer: Nachrangiger Nießbrauch kann nicht berücksichtigt werden
Manchmal ist es sinnvoll, bereits zu Lebzeiten einen Teil seines Vermögens auf die künftigen Erben zu übertragen – sei es aus steuerlichen Gründen oder um Streit nach dem Tod zu vermeiden. Will der Erblasser aber bis zu seinem Tod nicht auf die Nutzung des geschenkten Objekts verzichten, kann er sich ein Nießbrauchsrecht einräumen lassen. Dieses Nießbrauchsrecht wird bei der Festsetzung der Schenkungsteuer mit seinem Kapitalwert vom Schenkungswert abgezogen. Was ist allerdings, wenn auf dem mit einem Nießbrauch belasteten Objekt vor einer Schenkung noch ein weiteres Nießbrauchsrecht eingetragen wird? Das Finanzgericht München (FG) musste entscheiden, ob beide Rechte bei der Steuerberechnung zu berücksichtigen sind.
Erbschaftsteuerrecht: Nettowert von Finanzmitteln für die Erbschaftsteuer
Bei einer Erbschaft kann Betriebsvermögen unter gewissen Voraussetzungen begünstigt übertragen werden. Bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Werts können die Schulden abgezogen werden. Es ist allerdings fraglich, ob passive Rechnungsabgrenzungsposten als Schulden berücksichtigt werden können. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (FG) musste in einem solchen Fall entscheiden.