Sind Ihnen durch das Hochwasser im Juni dieses Jahres Schäden im unternehmerischen Bereich entstanden, hilft Ihnen der Fiskus durch steuerliche Billigkeitsmaßnahmen. Dazu haben die Finanzministerien der betroffenen Bundesländer – beispielsweise von Baden-Württemberg, Sachsen und Brandenburg – entsprechende Richtlinien erlassen.