Nach vorläufigen Berechnungen des Statistischen Bundesamts (Destatis) lag das Finanzierungsdefizit des Staates im Jahr 2023 bei 87,4 Mrd. EUR. Es verringerte sich im Vorjahresvergleich damit um 9,5 Mrd. EUR, da sich die Einnahmen des Staates auf 1.901,8 Mrd. EUR beliefen und damit stärker anstiegen (+ 4,4 %) als die Ausgaben, die 1.989,2 Mrd. EUR betrugen (+ 3,7 %). Gemessen am Bruttoinlandsprodukt in jeweiligen Preisen errechnet sich für 2023 eine Defizitquote von 2,1 %.
Verfahren vor dem Bundesfinanzhof: In 44 % der Verfahren Entscheidungen zugunsten des Steuerzahlers
Wer beim Finanzamt Einspruch gegen seinen Steuerbescheid einlegt, hat damit in fast zwei Drittel der Fälle (64 %) Erfolg. Diese hohe Erfolgsquote zeigt, dass es sich durchaus lohnen kann, gegen den eigenen Steuerbescheid vorzugehen. In die Statistik fallen aber auch solche Einspruchserfolge, die dadurch entstehen, dass der Steuerzahler per Einspruch beispielsweise eigene Fehler korrigiert oder vergessene, absetzbare Kosten nacherklärt.
Gestiegene Energiepreise: Zwei Entlastungspakete sollen den Kostendruck abfedern
Um die finanziellen Auswirkungen der rasant gestiegenen Energiekosten für die Bevölkerung abzumildern, hat die Bundesregierung zwei Entlastungspakete geschnürt. Mit dem ersten Entlastungspaket verständigte sich der Koalitionsausschuss im Februar 2022 auf eine Reihe umfangreicher Schritte. Dazu zählen insbesondere folgende Maßnahmen:
Kein Verstoß gegen Neutralitätspflicht: Finanzgericht muss auch auf begünstigende Fehler des Finanzamts hinweisen
Unter den Teppich kehren lässt sich im Leben einiges. So mag sich mancher Steuerzahler im Stillen freuen, wenn seinem Finanzamt bei der Steuerfestsetzung ein Fehler unterlaufen ist, der sich steuermindernd auswirkt. Entsprechend empört könnte ein solcher Steuerzahler andererseits sein, wenn der Fehler später in einem von ihm angeleierten Finanzgerichtsprozess vom Gericht offengelegt wird.