Bekanntlich wird die wachsende Staatsverschuldung in Deutschland vom Bund der Steuerzahler (BdSt) seit vielen Jahren plakativ auf einer Schuldenuhr dargestellt. Aufgrund gestiegener Staatsschulden hat der BdSt das Tempo der Uhr nun für das Jahr 2024 von 3.472 EUR auf 3.581 EUR pro Sekunde erhöht. Diese Umstellung basiert auf neuen Zahlen des Statistischen Bundesamts.
Der Bundestag hat am 19.05.2022 das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz verabschiedet. Zuvor hatte der Finanzausschuss im Bundestag den Regierungsentwurf noch an einigen Stellen geändert und ergänzt. Demnach sollen die Einkommensteuer-Erklärungsfristen für Steuerzahler, die einen Steuerberater hinzuziehen, wie folgt verlängert werden:
In einem finanzgerichtlichen Prozess haben die Beteiligten nach der Finanzgerichtsordnung das Recht, die Gerichtsakten und die dem Gericht vorgelegten Akten einzusehen. Sofern die Akten noch in Papierform geführt werden, wird die Akteneinsicht in den Diensträumen (z.B. des Gerichts) gewährt. Beantragt eine Prozesspartei im Laufe eines Verfahrens mehrmals Akteneinsicht, kann darin eine Strategie der Prozessverschleppung gesehen werden, so dass das Gericht entsprechende Anträge ablehnen kann.
Wenn ein Steuerzahler seiner Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung nicht oder nur verspätet nachkommt, muss er damit rechnen, dass das Finanzamt gegen ihn einen Verspätungszuschlag festsetzt. In folgenden Fällen müssen die Finanzämter in der Regel zwingend einen Verspätungszuschlag festsetzen und haben dabei keinen Ermessensspielraum (sogenannte Muss-Fälle):