Category Archives: übrige Steuerarten

Verspätete Beschwerdebegründung: Prozessbeteiligter muss Eingangsbestätigung kontrollieren

Wer zu spät kommt, den bestraft bekanntlich das Leben. Dies gilt nicht nur im gewöhnlichen Alltag, sondern auch bei Gerichtsprozessen. Zwar kann das Gericht bei Versäumnis einer gesetzlichen Frist (z.B. Beschwerdebegründungsfrist) auf Antrag eine sogenannte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewähren, so dass die Uhren zurückgedreht werden und die Verfahrenshandlung als noch rechtzeitig eingelegt gilt. Diese Möglichkeit besteht aber nur, wenn der Verfahrensbeteiligte ohne Verschulden daran gehindert war, die Frist einzuhalten. Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung schließt bereits eine einfache Fahrlässigkeit eine Wiedereinsetzung aus.

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Online-Händler im Visier: Neue Regelungen gegen Mehrwertsteuerbetrug treten in Kraft

Am 01.01.2024 sind neue EU-Transparenzvorschriften in Kraft getreten, die der Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug in den EU-Mitgliedstaaten dienen. Durch das neue Regelwerk sollen die Steuerbehörden der Staaten auf Zahlungsinformationen zugreifen können. Dabei liegt der Schwerpunkt vor allem auf dem elektronischen Handel, der für Mehrwertsteuerverstöße und -betrug besonders anfällig ist, denn einige Online-Verkäufer vertreiben ihre Waren und Dienstleistungen an EU-Verbraucher ohne eigene physische Präsenz in einem EU-Mitgliedstaat; sie sind zudem nirgendwo in der EU für Mehrwertsteuerzwecke registriert oder melden einen zu geringen Wert ihrer Online-Verkäufe. Die Mitgliedstaaten benötigten daher stärkere Instrumente, um rechtswidriges Verhalten aufdecken zu können.

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Wenn die Behörde schweigt: Auch Erklärungsabgabe bei nichtzuständigem Finanzamt kann maßgeblich sein

Steuerbürger, die nicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind, sogenannte Antragsveranlager, müssen sich zwar nicht an die alljährlichen Abgabefristen für Steuererklärungen halten, sollten aber unbedingt die reguläre vierjährige Festsetzungsfrist beachten: Nur wenn sie ihre Erklärung innerhalb von vier Jahren nach dem Ende des jeweiligen Erklärungsjahres abgeben, führt das Finanzamt noch eine Veranlagung durch. Danach tritt die sogenannte Festsetzungsverjährung ein, so dass ein Steuerbescheid nicht mehr erstmalig erlassen oder geändert werden darf.

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Viertes Corona-Steuerhilfegesetz: Fristen zur Abgabe der Einkommensteuererklärung werden verlängert

Der Bundestag hat am 19.05.2022 das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz verabschiedet. Zuvor hatte der Finanzausschuss im Bundestag den Regierungsentwurf noch an einigen Stellen geändert und ergänzt. Demnach sollen die Einkommensteuer-Erklärungsfristen für Steuerzahler, die einen Steuerberater hinzuziehen, wie folgt verlängert werden:

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