Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat ein Schreiben zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung der Leistungen von Börsen und anderen Handelsplattformen für Finanzprodukte sowie zur Anpassung der Nichtbeanstandungsregelung beim Vorsteuerabzug veröffentlicht.
Unionsrechtsprechung: Ausnahmsweise keine Steuerschuld trotz falsch ausgewiesener Umsatzsteuer
Weist ein Unternehmer auf seinen Rechnungen zu viel Umsatzsteuer aus (unrichtig oder unberechtigt), so hat er diesen Steuerbetrag nach § 14c Umsatzsteuergesetz (UStG) grundsätzlich an das Finanzamt abzuführen. Das gilt jedenfalls, solange er die falsche Rechnung nicht berichtigt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte im Jahr 2022 in einem österreichischen Fall entschieden, dass eine Steuerschuld nicht entsteht, wenn der gesonderte Umsatzsteuerausweis nicht zu einer Gefährdung des Umsatzsteueraufkommens führt, weil der Rechnungsempfänger nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist. Das Finanzgericht Köln (FG) hat diese Rechtsprechung nun in einem Urteilsfall umgesetzt.
EuGH entscheidet zur Unternehmereigenschaft: Variable Verwaltungsratsvergütungen sind nicht automatisch steuerbar
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) musste sich erneut mit der Frage beschäftigen, ob eine Tätigkeit eines Organs gegen Entgelt als selbständige und wirtschaftliche Tätigkeit einzustufen ist. Bislang hatte er dies nur für ein Mitglied eines Aufsichtsrats und einen Geschäftsführer, nicht jedoch für ein Mitglied eines Verwaltungsrats entschieden. Die Europarichter bejahten nun eine wirtschaftliche Tätigkeit eines Mitglieds des Verwaltungsrats einer AG nach luxemburgischem Recht, verneinten jedoch mangels Haftungsrisiko eine selbständige Tätigkeit.
Pferdehandel: Besteuerung nach Durchschnittssätzen gilt nicht für Verkauf von Sport-, Renn- und Turnierpferden
Für Umsätze, die im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs ausgeführt werden, können Land- bzw. Forstwirte die Durchschnittssatzbesteuerung anwenden, so dass sie feste Sätze für die Umsatz- und die Vorsteuer zugrunde legen dürfen. Da die Sätze regelmäßig gleich hoch sind, fällt bei der Durchschnittssatzbesteuerung in der Regel keine Umsatzsteuerzahllast an. Zwischen Land- und Forstwirten und Finanzämtern kommt es daher immer wieder zu Rechtsstreitigkeiten um die Frage, auf welche Leistungen diese vereinfachte Besteuerungsform anwendbar ist.