Category Archives: Kapitalanleger

Kapitalerträge: Erstattungsüberhang bei der Kirchensteuererstattung ist nicht hinzuzurechnen

Wenn Sie Mitglied einer erhebungsberechtigten Religionsgemeinschaft sind, wird für Sie Kirchensteuer einbehalten. Und zwar nicht nur vom Arbeitslohn, sondern auch vom Kapitalvermögen. Wenn Ihnen in einem Jahr mehr Kirchensteuer erstattet wird als Sie gezahlt haben, wird dieser sogenannte Erstattungsüberhang seit 2012 bei der Ermittlung Ihrer Einkommensteuer miteinbezogen. Über die Frage, ob das sowohl für die Kirchensteuer auf den Arbeitslohn als auch für die Kirchensteuer auf Kapitalerträge gilt, die abgeltend besteuert wurden, musste das Finanzgericht Niedersachsen (FG) entscheiden.

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Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge: Antrag auf Günstigerprüfung kann nicht unbegrenzt gestellt werden

Wie der Name schon sagt, wird durch die Abgeltungsteuer von 25 % erreicht, dass die Einkommensteuer auf Kapitalerträge abgegolten ist, so dass der Anleger sie regelmäßig nicht mehr in seiner Einkommensteuererklärung deklarieren muss. Liegt sein persönlicher Steuersatz allerdings unter 25 %, kann er den Steuerzugriff auf seine Zinsen noch weiter vermindern, indem er gegenüber dem Finanzamt (auf der Anlage KAP) die sogenannte Günstigerprüfung beantragt. In diesem Fall bezieht das Finanzamt die Kapitaleinkünfte in das zu versteuernde Einkommen ein, besteuert sie mit dem niedrigeren individuellen Tarif und rechnet die gezahlte Abgeltung- auf die festgesetzte Einkommensteuer an. In besonderem Maße profitieren hiervon Anleger, bei denen das zu versteuernde Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags (derzeit 8.472 EUR, bei Zusammenveranlagung: 16.944 EUR) liegt, denn dann fällt keine tarifliche Einkommensteuer für die Kapitalerträge an – die Abgeltungsteuer wird somit komplett erstattet.

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